Das Europäische Parlament hat mit 278 zu 318 Stimmen das Verhandlungsmandat zur Reform des EU-Urheberrechts abgelehnt. Der gestoppte Vorschlag beinhaltete u.a. von Netzaktivist*innen stark kritisierte neue Vorgaben zum Leistungsschutzrecht und zur Einrichtung von Uploadfiltern. Katharina König-Preuss, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, begrüßt diesen wichtigen Zwischenschritt: „Seit Monaten kritisieren Netzaktivist*innen das geplante Vorhaben, heute zeigt sich der Lohn für dieses Engagement. Die Ablehnung des Verhandlungsmandats ist ein Hoffnungsschimmer im Sinne einer freien Netzkultur.“
König-Preuss betont zugleich, dass damit noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist: „Erst im September, wenn die Abstimmung zu den Einzelpunkten erfolgt, wird sich endgültig klären, ob das Europäische Parlament tatsächlich mit einer fortschrittlichen Position in Fragen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter in die Trilog-Gespräche mit EU-Kommission und Rat gehen wird. Bis dahin muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.“
Hintergrund: Die EU-Urheberrechtsreform steht insbesondere in der Kritik für die bisher vorgesehene Verankerung von „Upload-Filtern“ auf Plattformen, die automatisiert vermeintliche Urheberrechtsverstöße erkennen sollen, sowie für das aktualisierte Leistungsschutzrecht, welches Verlinkungen auf Medieninhalte vor eine mögliche Kostenpflicht stellt. Insbesondere Künstler*innen, ehrenamtliche Strukturen, nichtkommerzielle Anbieter und kostenfreie Angebote sehen vor diesem Hintergrund eine Gefährdung ihrer bisherigen Spielräume.