„Unstrittig sind Fehler bei der versammlungsrechtlichen Bewertung und bei der Einsatzführung am 1. Mai in Saalfeld geschehen, die einer Aufklärung bedürfen. Wenn aber nun die einen mehr als vier Wochen alten Tweet der Landtagsabgeordneten Katharina König benutzt, um ihr strafbewährtes Handeln tatsachenwidrig zu unterstellen, dann geht es offenkundig weniger um Aufklärung als um den Versuch […]