Plagiatssoftware – Schultrojaner wirft Fragen auf

Katharina König, MdLNachdem im Blog Netzpolitik.org über eine Software zum Erkennen von Plagiaten auf Schul-PCs berichtet wurde, thematisiert die Linksfraktion den Einsatz des so genannten Schultrojaners mit einer parlamentarischen Anfrage. Die Nutzung der Software hat ein Abkommen zwischen den Bundesländern und verschiedenen Verlagen ermöglicht.

„Durch diese Regelung können Urheberrechtseigentümer Schulcomputer ausspionieren. Dass kaum absehbar ist, in welchem Rahmen und auf welche Daten mit Hilfe einer solchen Software zugegriffen werden kann, hat erst kürzlich der verfassungswidrige so genannte Bundestrojaner deutlich gemacht“, sagt Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik der LINKEN.

Mit dem „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ haben die Bundesländer sowie verschiedene Urheberrechtsinhaber von Schulbüchern und anderen Materialen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch ein Abkommen getroffen, das die Installation von Scan-Software auf Schulcomputern vorschreibt.

In Paragraph 6, Absatz 4 des Vertrages ist festgelegt, dass die Länder jährlich mindestens ein Prozent ihrer öffentlichen Schulen durch eine von Verlagen bereitgestellte „Plagiatssoftware“ prüfen. Dadurch wollen die Verlage etwaige Urheberrechtsverletzungen aufdecken.

Die Abgeordnete hat eine umfangreiche Anfrage mit mehr als 20 Teilfragen eingereicht. Darüber hinaus wurde von der Linksfraktion ein Selbstbefassungsantrag für den Bildungsausschuss gestellt, um unter anderem zu erfahren, wer den Schultrojaner liefert und wie in Thüringen, angesichts des Eingriffs in die Arbeitssphäre auch von Beamtinnen und Beamten, der Datenschutz gewährleistet werden kann. Zudem will die wissen, worin die Landesregierung den Nutzen der Spionagesoftware sieht. Außerdem geht eine Anfrage an den Thüringer Datenschutzbeauftragten, den Einsatz der Software einzuschätzen.

„Es muss zudem geklärt werden, ob und wie das verfassungsgemäße Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter Geräte durch den Schultrojaner verletzt wird“, so König abschließend.

Die eingereichte Anfrage gibt es hier zum download

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