Kleine Anfragen zu „Rock gegen Links“ in Themar beantwortet

Ausschnitt aus der Bewerbung des „Rock gegen Links“-Konzertes

Mit dem so genannten „Rock gegen Links“ fand am 28. Oktober 2017 in Themar ein Neonazi-Konzert statt, das als „politische Kundgebung“ angemeldet wurde. Diverse extrem rechte Bands waren angekündigt, darunter „Fortress“ und „Oidoxie“. Mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren laut polizeilicher Zählung vor Ort. Zahlreich waren Codes von verbotenen Neonazi-Strukturen, wie beispielsweise „Blood & Honour“, aufgefallen, diverse Neonazis bekundeten per T- Shirt-Aufdrucken oder Tätowierungen ihre Sympathien oder Zugehörigkeit. Katharina König erkundigte sich deshalb nach den Erkenntnissen darüber, welche Struturen der Neonaziszene beteiligt waren. Es wurden Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus dem Ausland (unter anderem Australien, Belgien, Großbritannien, Neuseeland, Russland, Schweiz, Tschechien, Italien, Polen, Slowenien, Slowakei, Österreich, Weißrussland) festgestellt. Der Veranstalter und Versammlungsleiter war ein bayrischer Rechtsextremist. Er ist ein langjähriger Aktivist der NPD und betreibt mehrere rechtsextremistische Szenevertriebe sowie ein rechtsextremistisches Internet-Medienportal. Als stellvertretender Versammlungsleiter fungierte ein NPD-Funktionär aus Baden-Württemberg. Er verfügt über Kontakte zu mehreren rechtsextremistischen Organisationen und Personen sowie zur Rockerszene.
Laut Medienberichten kam es dabei zu diverse Straftaten, aber auch Ordnungswidrigkeiten sollen registriert worden sein. hat sich bei der Landesregierung danach erkundigt, welche Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang anhängig sind. Nach Auskunft der Landesreguierung kam es zu Verstößen gegen das Waffengesetz, Widerstand gegen Polizeibeamte und versuchte Körperverletzungen, die der PMK-rechts zuzuornden sind.

Bei der Bewerbung der Veranstaltung unter anderem mit einer „Abendkasse“ und den vielfältigen „Angebot“ von Verkaufsstände – von Verpflegungs- und Getränkeständen bis zu der rechten Szene zuzurechnenden Unternehmen und Versandhandelsfirmen – mussten Zweifel am Charakter der Veranstaltung als „politische Kundgebung“ aufkommen. Viel mehr erschien das ganze als kommerzielle Veranstaltung, die rechtlich anders zu bewerten ist. Katharina König-Preuss erkundigte sich deshalb nach den Einlassmodalitäten und den Eintrittgeldern. Aus der antwort der Landesregierung geht unter anderem hervor, dass m Vorfeld der Veranstaltung, wie auch vor Ort, Eintrittskarten zum Preis von 35 Euro erworben werden konnten. Nach Angaben des Versammlungsleiters sei es jedoch so gewesen, dass eine Verpflichtung zum Erwerb einer Karte jedoch nicht bestünde, da es sich um eine öffentliche Versammlung handle. Allerdings wurden die im Vorverkauf erworbenen Eintrittskarten im Eingangsbereich zum Versammlungsgelände durch den Veranstalter kontrolliert. Teilnehmer ohne Eintrittskarte konnten an einer Kasse im Eingangsbereich eine Eintrittskarte erwerben. Die Landesregierung kommt daher zu dem Schluss, dass davon ausgegangen werden müsse, dass Besucher nicht ohne Bezahlung des Eintrittsgeldes auf das Gelände gelangten.
Die vollständigen Antworten auf die drei Kleinen Anfragen finden Sie unter folgenden Links als PDF:

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