Mit Strafforderungen nähert sich NSU-Prozess dem Ende

Im gegen die Angeklagten im -Prozess in München sind die Plädoyers der Bundesanwaltschaft vollständig verlesen und mit den Strafforderungen beendet worden. Nach fast viereinhalb Jahren nähert sich damit der Prozess um die größte bekannte rechtsterroristische Mordserie in der Bundesrepublik. Der NSU ermordete Enver Şimşek (9. September 2000, ermordet in Nürnberg), Abdurrahim Özüdoğru (13. Juni 2001, Nürnberg), Süleyman Taşköprü (27. Juni 2001, Hamburg), Habil Kılıç (29. August 2001, München), Mehmet Turgut (25. Februar 2004, Rostock), İsmail Yaşar (9. Juni 2005, Nürnberg), Theodoros Boulgarides (15. Juni 2005, München), (4. April 2006, ), (6. April 2006, Kassel) sowie Michèle (25. April 2007, Heilbronn). Bei dem Nagelbomben-Attentat in der Kölner Keupstraße detonierte am 9. Juni 2004 eine ferngezündete Nagelbombe und es wurden 22 Menschen verletzt, vier davon schwer. Weitere Anschläge und Überfälle gehen auf das Konto des NSU.

Der Prozess hatte enorme Ausmaße wie ein Blick auf NSU-Watch zeigt. Dennoch kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Prozess nur an der Oberfläche des NSU-Terrors gekratzt hat und durch seine Konzentration auf das sogenannte Kerntrio , Böhnhardt und Mundlos die Frage nach weiteren Unterstützern erschwerte. Nun hat die Bundesanwaltschaft die Strafforderungen verkündet.

Für Zschäpe beantrag die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft inklusive einer anschließenden Sicherheitsverwahrung — das höchstmögliche Strafmaß. In das geforderte Strafmaß der Gesamtstrafe fließen 14fache lebenslängliche sowie weitere 14 Strafen mit geringeren Strafmaß ein. Insgesamt werden ihr 10 Morde und mindestens 39 versuchte Morde von der Bundesanwaltschaft zu Last gelegt und eine besondere Schwere der Schuld bei Zschäpe gesehen. Für Wohlleben fordert die Anklage wegen Beihilfe zum Mord in 9 Fällen 12 Jahre Freiheitsstrafe. Auch 12 Jahre Haft fordert die Bundesanwaltschaft für , der bisher noch auf freiem Fuß war. Bis morgen über den Erlass des nun endlich beantragten Haftbefehls entschieden wird, verbringt Eminger die Zeit in Untersuchungshaft. Geringer Strafmaße forderte die Anklage in den Fällen von Gerlach (5 Jahre Freitheitsstrafe) und Carsten S. (3 Jahre Jugendstrafe).

Am kommenden Donnerstag werden die Plädoyers der Nebenklage beginnen.

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