Antwort auf Anfrage: „Combat 18“ und „Blood & Honour“

Im November 2016 fanden Durchsuchungen bei vier Personen in Südthüringen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot gemäß § 85 Strafgesetzbuch statt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Mitglieder der Gruppierung „Blood & Honour Südthüringen“ zu sein. „Blood & Honour“ sowie der militante Teil der Grupperung, der sich „Combat 18“ nennt, sind in Deutschland bereits seit dem Jahr 2000 verboten. Auf frühere Anfragen hin hatte die Landesregierung zwar die Verwendung einschlägiger Symbole der Gruppen benannt, konnte aber „keine gefestigten Strukturen“ in Thüringen erkennen. Anders die Bundesregierung, die auf eine Anfrage (PDF) Martina Renners hin bestätigt, dass es eine neue Gruppe „Combat 18“ mit Mitgliedern aus Thüringen besteht. Darüber hinaus finden sich immer wieder deutliche Anzeichen dafür, dass auch Thüringer Bands und Musiker aus der rechten Szene in die international weiterbestehenden Strukturen von „Blood & Honour“ eingebunden sind und sich an der Veranstaltung von Rechtsrock-Konzerten der Organisation beteiligen.

Deshalb hat Katharina König noch einmal nachgefragt und von der Landesregierung die folgenden Antworten erhalten: Teil 1 und Teil 2. Siehe außerdem auch hier.

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