Keine Zustimmung zur Einführung von sogenannten Staatstrojanern

vdsWie netzpolitik.org berichtete, hat die Konferenz der Justizminister beschlossen, die Schaffung einer eigenständigen Rechtgrundlage für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zu prüfen. Auch das grün geführte Thüringer Ministerium für Justiz hat diesem Beschluss zugestimmt.

Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt dazu: „Damit haben die Justizminister de facto die Ausweitung des Einsatzes eines Universaltrojaners, oder besser des Staatstrojaners, gefordert. In Thüringen haben sich die Parteien LINKE, SPD und Grüne im Koalitionsvertrag klar und eindeutig gegen Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung ausgesprochen, explizit wurde dabei auch der Einsatz des Staatstrojaners abgelehnt.“ So heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden jegliche – auch rechtliche und gerichtliche – Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einführung und/oder Nutzung der genannten Eingriffe in Thüringen zu verhindern.“

„Der Koalitionsvertrag gilt, scheinbar hatte das Ministerium diesen bei der Abstimmung in der Bundesjustizministerkonferenz nicht präsent“, so König. „Es gilt, Grundrechte zu schützen und die Privatsphäre zu achten. Die Quellen-TKÜ ist nach wie vor kein adäquates rechtsstaatliches Mittel und stellt eine allgemeine Gefahr für die Integrität von informationstechnischen Systemen dar. Die Koalitionsfraktionen werden sich nun mit diesem Abstimmungsverhalten des Thüringer Justizministeriums befassen“, so die Abgeordnete abschließend.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben