Katharina König zum Urteil des OLG Jena (Verfügungsverfahren AfD-Brandner)

Im Januar diesen Jahres setzte sich die Abgeordnete Katharina König der Linksfraktion gegen verleumderische Beleidigungen des AfD-Abgeordneten Brandner während einer Plenarsitzung zur Wehr. Auch das Landgericht Erfurt sah die Grenzen der parlamentarischen Auseinandersetzung überschritten und untersagte Brandner, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, dass Katharina König „Sachen, Polizeiautos und Barrikaden anbrennt“. Der AfD-Abgeordnete ging in Berufung, das Oberlandesgericht Jena änderte heute das Urteil des Landgerichts und lehnte den Antrag auf Einstweilige Verfügung ab.

Dazu Katharina König: „Das Oberlandesgericht hat mehrfach betont, dass die Ablehnung nicht aus materiell-rechtlichen Gründen, sondern aus verfahrensrechtlichen Gründen erfolgt, da wegen des Indemnitätsschutzes für Abgeordnete der Zivilrechtsweg als nicht eröffnet betrachtet wird. Das Urteil birgt aus meiner Sicht das Risiko, dass die AfD es als Freibrief verstehen und ihre verleumderischen Beleidigungen oder Hasstiraden im Landtag fortsetzen wird, mit denen sich Abgeordnete außerhalb des Landtages möglicherweise strafbar machen würden.“

Das OLG ging der Frage nach, ob ein Verfahren vor den Zivilgerichten überhaupt zulässig sei. Nach Paragraf 55 Abs. 1 der Thüringer Verfassung werden Abgeordnete in ihren Äußerungen geschützt, nur dann wenn verleumderische Beleidigungen eintreten, könne der Schutz entfallen. Die konkrete Behauptung, dass Frau König „Sachen, Polizeiautos und Barrikaden anbrennt“ hätte laut dem Vorsitzenden Richter „keinen konkreten, einer Beweisaufnahme zugänglichen Charakter“ für eine Tatsachenbehauptung, da weitere Angaben wie das „Wann, Wo, Wie-viele und Wieso“ fehlen würden. Es wäre daher nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als eine „durch nichts belegte Verdachtsäußerung“ einzustufen, die im Kontext der „unflätigen“ Ausfälle Brandners zu sehen seien, so das Gericht – im Ergebnis bleibe dadurch die Indemnität aufrecht und das Gericht nicht zuständig, sondern die Geschäftsordnung des Landtages. Katharina König dazu: „Die verleumderische Behauptung, Autos oder Barrikaden anzubrennen ist meines Erachtens sehr konkret. Das Gericht macht es sich mit der oberflächlichen Prüfung aus meiner Sicht zu einfach, da auch im Kontext von Brandners Reden die beklagten Äußerungen nur den Höhepunkt seiner Ausfälle darstellen. Wir haben im Prozess dargestellt, dass durchaus von einer verleumderischen Tatsachenbehauptung auszugehen ist, die Brandner durch weitere Schriftsätze im Verfahren sogar noch bestätigt hat.“

Frau König macht darauf aufmerksam, dass bei Aufrechterhaltung des heute gesetzten sehr weitgehenden Maßstabes zur Beurteilung von verleumderischen Beleidigungen im Landtag mit einer weiteren Verschärfung der Debattenkultur durch die AfD zurechnen sei.

König abschließend: „Das OLG-Urteil ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Wir werden nun prüfen, ob wir vor das Verfassungsgericht gehen.“

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