Deutliches Signal für Neugestaltung des internationalen Datenschutzrechts

Wmf_sdtpa_servers_2009-01-20_36Als „deutliches Signal für die Neugestaltung des internationalen Datenschutzrechts“ wertet Katharina König, datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, das gestern auf einer Sondersitzung verabschiedete Positionspapier der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der am 6. Oktober die so genannte Safe-Harbor-Vereinbarung für ungültig erklärt hatte. König meint: „Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist ein sehr sensibles Problem. Man muss den Datenschutzbeauftragten deshalb dankbar sein für ihre deutlichen Worte in der Einschätzung, dass ein ‚Weiter-so‘ im internationalen Datenverkehr nicht machbar ist. Datenschutz ist ein Menschenrecht und muss auch entsprechend behandelt werden.“ In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ging es darum, dass die Europäische Kommission mittels einer pauschalen Einstufung das Datenschutzniveau von internationalen Partnern, insbesondere den USA, als sicher deklarierte und den Datenschutzbehörden der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU das Recht absprach, dies nach eigenen Maßstäben zu überprüfen. Das hatte das Gericht für unzulässig erklärt. Weiterlesen:

„Die Datenschutzbeauftragten machen mit ihrer Erklärung nun deutlich, dass die Datenübermittlung in andere Staaten, wo immer sie sich auf diese pauschale Einschätzung der EU-Kommission stützte, einer gründlichen Prüfung zu unterziehen ist. Anders als etwa Facebook und andere IT-Firmen sind sich die Datenschutzbeauftragten einig, dass auch die Basis für so genannte Standardvertragsklauseln mit dem Urteil entfallen ist. Es gibt hier an vielen Stellen Handlungsbedarf“, betont die Datenschutzpolitikerin der LINKEN. „Personenbezogene Daten gewähren Einblicke in die innerste Privatsphäre des Menschen.

Dass diese einen besonderen Schutz vor Zugriffen durch staatliche Akteure genießt, ist ein Grundrecht, welches es jetzt auch bei der Datenübertragung in andere Länder zu sichern gilt.“

„Das Gericht hat entschieden, dass die einzelnen Datenschutzbehörden eigene Überprüfungen anstellen können. Dazu müssen diese Behörden auch gesetzlich befähigt werden. DIE LINKE unterstützt die Forderung der Datenschutzbeauftragten, ein Klagerecht der Datenschutzbehörden einzuführen. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Sanktionsmöglichkeiten der bzw. des Datenschutzbeauftragten gestärkt werden sollen. Das gilt es, so bald wie möglich nun umzusetzen“, erklärt König abschließend. (Bild: Wikipedia/RobH)

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