Björn Höcke (AfD) – Parteigänger extrem rechter und revanchistischer Auffassungen

afd-thumb2Zu Meldungen, wonach der Fraktionsvorsitzende der im die Strafrechtsparagraphen 130 und 86 infrage gestellt habe, erklärt die Sprecherin für der Fraktion DIE im Thüringer , Katharina König: „Wer die Abschaffung der Paragraphen zu Volksverhetzung und zu verfassungsfeindlichen Symbolen will, dem muss man unterstellen, sich selbst als Parteigänger extrem rechter und revanchistischer Auffassungen zu offenbaren.“ Ähnlich wie argumentierten auch bekennende , wie unlängst bei einer -Veranstaltung der Gebietsleiter der Europäischen Aktion, Axel Schlimper, der die Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen forderte. Der -Fraktionschef im Landtag von , Udo Pastörs, bezeichnete in seiner Rede zur Begründung eines Antrags auf Abschaffung des § 130 StGB diesen als totalitäre und dogmatische Einschränkung der Meinungsfreiheit. Höcke müsse sich genau wie dieser entgegenhalten lassen, was die damalige Präsidentin des Schweriner Landtags, Sylvia Bretschneider, im Namen aller übrigen Fraktionen ausführte „Das, was Sie mit Ihrem Antrag wollen, legt die Axt an zentrale Werte unserer Gesellschaft. Sie wollen entweder selbst oder stellvertretend über Ihnen nahe stehende Gruppen diese Werte mit Füßen treten.“ Weiterlesen:

Die derzeitige Fassung des Volksverhetzungsparagraphen und der Regelung zum Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole fuße maßgeblich auf den Erfahrungen mit den Verbrechen des Nazi-Regimes und sorge dafür, dass deren Verherrlichung oder Propagierung von menschenfeindlichen und rassistischen Anschauungen nicht geduldet und mit Strafe bedroht werde. „In der Tat ist politisches motiviertes Strafrecht abzulehnen“, fährt Katharina König fort, „wer aber unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Naziorganisationen verherrlicht oder die Shoa leugnet, der will Opfer verhöhnen und schüren. Das soll und wird strafrechtlich geahndet werden!“

Die Höcke zugeschriebenen Äußerungen reihten sich nahtlos ein in die vorangegangenen zumeist als Entgleisungen oder Missverständnisse apostrophierten Vorfälle um den AfD-Fraktionsvorsitzenden, sei es geäußertes Verständnis für NPD-Mitglieder oder sei es ein Interview in ausgewiesenen Publikationen der sogenannten „Neuen Rechten“. „Inzwischen sollte jedes Mitglied der Thüringer AfD und deren Landtagsfraktion erkannt haben, wes Geistes Kind Herr Höcke ist. Wer an dieser Stelle nicht die entsprechenden Konsequenzen zieht, muss sich nicht wundern, in Zukunft in eine Reihe mit Holocaustleugnern und Neonazis gestellt zu werden“, so König abschließend.

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