Privatsphäre so bedroht wie nie

kameraAnlässlich des morgigen „International Day of Privacy“ erklärt Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion DIE LINKE: „Die Privatsphäre ist aktuell so bedroht wie nie zuvor. Edward Snowden hat uns die Augen geöffnet über die Ausmaße der totalen Überwachung und verdient es daher, für den Friedensnobelpreis nominiert worden zu sein.“ „Auch in Deutschland bestehen Gefahren für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit“, so König weiter. Erst gestern habe sich Innenminister Thomas de Maizière erneut zur Vorratsdatenspeicherung bekannt und die SPD sei kompromissbereit. „Die Vorratsdatenspeicherung dringt in die privatesten Bereiche der Lebensführung ein: Mit wem und wo habe ich die Nacht verbracht, wie oft war ich beim Psychiater und habe ich Kirche, Synagoge oder Moschee besucht – alles lässt sich noch nach Monaten genauestens feststellen“, skizziert die Netzpolitikerin, die Konsequenzen der umfangreichen Speicherung von Verbindungsdaten. Die Praxis der Funkzellenabfrage zeige schon heute, „wie zehntausende Menschen zu Verdächtigen gemacht werden, nur weil sie zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort waren“.

„Benutzt jemand Telefon, Handy und Internet, hinterlässt er in der Regel auch anderweitig Spuren, die ohne die unverhältnismäßige Dauerüberwachung aller aufzufinden sind“, kritisiert König, die eine solche Spähmaßnahme für nicht notwendig und freiheitseinschränkend hält. Es sei „nicht sinnvoll, einen Überwachungsstaat einzurichten, nur um die Arbeit der Polizei zu vereinfachen“. Ein vermeintliches Mehr an Sicherheit, welches in der Konsequenz bedeute, dass jegliches Kommunikationsverhalten von Menschen protokolliert würde, ist aus Sicht der Landespolitikerin nicht hinnehmbar.

Die Entwicklungen um die Redtube-Abmahnungen hätten zuletzt gezeigt, dass auch der Richtervorbehalt hier keinen wirklichen Schutz biete. „Die Herausgabe von persönlichen Daten erfolgte zwar nach Prüfung durch Gerichte. Diese haben jedoch im Nachhinein festgestellt, dass die Entscheidung dazu auf falschen Annahmen basierte. Die Gerichte prüfen schon bei privatrechtlichen Entscheidungen nicht so, wie es nötig wäre. Anträge von Strafverfolgungsbehörden würden wahrscheinlich noch einfacher durchgewunken“, weist Frau König auch auf die entsprechende Praxis in den USA hin.

„Wer die Privatheit bestimmter Bereiche ganz aufhebt, vernichtet die Möglichkeit zur Freiheit“, stellt Sprecherin für Netzpolitik abschließend fest.

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