Gesetzentwurf benachteiligt kleinere Anbieter von Nachrichten im Internet

katharina_koenig_klein„Obwohl einige Experten bei der Anhörung zum Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Bundestag massive Kritik geäußert haben, zeigen sich die Regierungsparteien im Bund völlig uneinsichtig“, kritisiert die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Katharina König. „Was hier vorangetrieben wird, ist die Schaffung eines weiteren Bürokratiemonsters, von dem kaum positive Effekte zu erwarten sind“, so die Abgeordnete weiter. Gerade kleinere Anbieter von Nachrichten im Internet sind mit diesem Gesetzentwurf benachteiligt. „Das trifft besonders Thüringen, wo zwar keine großen Verlagshäuser ansässig sind, aber sich einige kleine Internetportale etabliert haben, wie etwa jenapolis.de“, meint König. Denn diese könnten ihre Ansprüche aus einem Leistungsschutzrecht gegenüber Google und anderen großen Suchmaschinenanbietern gar nicht geltend machen.

Aber auch kleinen Start-up-Unternehmen, die innovative Internetdienste entwickeln, werden unüberwindbare Hürden in den Weg gestellt. „Wie soll denn ein kleines Zwei-Mann-Unternehmen mit allen Verlagshäusern Deutschlands, ja weltweit, die nach dem Gesetz notwendigen Verträge über die Nutzung der Presseerzeugnisse schließen?“, fragt sich die Netzpolitikerin und macht damit deutlich, dass das Gesetzesvorhaben innovationsfeindlich ist.

„Wenn sich der Bundestag dafür entscheidet, dass Gesetz so durchzupeitschen, dann ist der Bundesrat gefragt. Thüringen muss sich hier klar positionieren – zum Wohle der eigenen Wirtschaft und im Sinne einer Meinungsvielfalt im Internet – gegen ein Leistungsschutzrecht“, betont Katharina König.

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