Schreiben des Staatsanwaltes zur Immunitaetsaufhebung

Prüfvorgang gegen Sie wegen Verleumdung u.a.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich habe unter dem Aktenzeichen ………….. einen Prüfvorgang gegen Sie angelegt.

Der Prüfvorgang beruht auf der Strafanzeige eines Polizeibeamten gegen Sie vom 15.06.2010, welcher am gleichen Tag Strafantrag gestellt hat. Nach dem Anzeigevorbringen fanden am 12.06.2010 in Pößneck der „Thüringentag der nationalen Jugend“ sowie mehrere Gegendemonstrationen statt. Sie traten als Versammlungsleiterin der Versammlung „Gegen den Thüringentag und Pößnecker Zustände“ auf. Am Abschlusskundgebungsort des Aufzugs begaben Sie sich nach dem Anzeigevorbringen zum polizeilichen Abschnittsleiter, zeigten mit dem Finger auf den Anzeigeerstatter und sagten lautstark, dass dieser einen Demonstrationsteilnehmer gezielt geschlagen haben soll. Tatsächlich hatte der Anzeigeerstatter nach seinen Angaben keinen Versammlungsteilnehmer berührt.

Als Sie gebeten wurden, keine Äußerungen zu tätigen, wenn diese nicht der Wahrheit entsprechen, erwiderten Sie, dass Sie eine solche Aussage nicht treffen würden, wenn Sie dies nicht genau wüssten. Im Anschluss begaben Sie sich nach dem  Anzeigevorbringen zu den Veranstaltungsteilnehmern und sprachen mit diesen, woraufhin dieses Gespräch ein Lächeln bei den Versammlungsteilnehmern in der ersten Reihe ausgelöst hat.

Da sich aus dem geschilderten Sachverhalt der Anfangsverdacht der Verleumdung gemäß § 187 StGb und der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB ergibt, beabsichtige ich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Bei der Präsidentin des Thüringer Landtages habe ich beantragt, unter Aufhebung der Immunität die Strafverfolgung gegen Sie zu genehmigen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

…………………

Die Presseerklärung von Katharina zur Immunitätsaufhebung gibt es hier

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