Haskala beim 27. Antifaschistischen Ratschlag Thüringen

Am kommenden Wochenende findet der 27. Antifaschistische Ratschlag Thüringens in Saalfeld statt. Am Freitag dem 3.11. wird im Klubhaus der Jugend mit einer Fotoausstellung von Abdulazez Dukhan mit dem Titel „Through Refugee Eyes“ die Veranstaltung eröffnet. Anschließend findet unter dem Motto „Licht ins Dunkel bringen!“ ein Mahngang durch Saalfeld statt, der der kritischen Auseinandersetzung mit der Rolle im Nationalsozialismus, dem ausgelöschten jüdischen Leben und der Erinnerungskultur der Stadt dienen soll. Am Samstag dem 4.11., von 10 bis 18 Uhr, wird es Vorträge, Workshops und Diskussionsrunden geben, die sich um die Themenfelder „RechtsRock und Protest“, „Rechtspopulismus“, „Repression“, „Situation von Geflüchteten“ und „Inklusion“ gruppieren. Anschließend gibt es im Klubhaus auch ein Abendprogramm.

Auch das Haskala leistet eine inhaltlichen Beitrag zum Ratschlag. Unter dem Titel „Anti-Antifa im Parlament – Das Agieren der AfD im Thüringer Landtag und Auswirkungen vor Ort“ bietet  einen Workshop, der anhand konkreter Beispiele aufgezeigt, wie die AfD nicht nur im Thüringer Landtag faktisch als parlamentarischer Arm der Neonazis agiert. Wohin dieses Agieren führt, welche Konsequenzen und Auswirkungen es für die Betroffenen hat und welche Möglichkeiten es gibt, entgegenzuhalten werden sowohl Teil des Workshops als auch Thema der anschließenden Diskussion sein.

Stefan vom Haskala-Team wird unter dem Titel „Digitale Repression“ in einem Vortrag einen Einblick darin geben, wie sich die staatliche Repression unter den Zeichen der Digiatlisierung bereits verändert hat. Neue Formen der Repression stellen dabei nicht nur zunehmend Grundrechte in Frage, sondern zementieren auch Ressentiments von Ermittlungsbehörden auf gefährliche Weise, wie ein Ausblick auf anstehende Entwicklungen zeigen wird.

Die Teilnahme am Ratschlag und allen dazugehörenden Workshops, Vorträgen usw. ist für jeden frei, Spenden werden von den Veranstaltern aber gern gesehen. Entsprechend § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz  sind Personen, die rechtsextremen Parteien angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht gebrauch zu machen und den Ausschluss der betreffenden Personen durchzusetzen.

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