Änderung im Ausweisrecht bedenklich für Datenschutz und Bürgerrechte

Katharina König, datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE im Thüringer Landtag, kommentiert den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Pass- und Ausweisrechtes: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht nur unnötig, sondern kann unter Umständen gefährliche Auswirkungen haben. Ich teile die kritische Auffassung, dass der Entwurf Datenschutzstandards unterläuft und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ohne wichtigen Grund eingreift.“

Die geplanten Änderungen dienen in der Hauptsache dazu, den elektronischen Identitätsnachweis, der in neu ausgegebenen Ausweisen als Option aktiviert werden kann, zum verpflichtenden Bestandteil zu machen. Das sieht König kritisch: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt selbst fest, dass in den meisten Fällen eine solche unzweifelhafte Identitätsfeststellung von den jeweils beteiligten Seiten nicht als notwendig angesehen wird. Dort, wo sie in der Privatwirtschaft noch für nötig gehalten wurde, haben sich längst andere Lösungen für das Problem gefunden. Selbst bei staatlichen Stellen gibt es funktionierende Alternativen für den elektronischen Identitätsnachweis, so dass ein Zwang zur Nutzung der Funktion des Ausweises unnötig ist.“

König weiter: „Die Bundesregierung verspricht eine größere Sicherheit vor Betrug und Identitätsdiebstahl, doch die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises erweist sich als trügerisch. Experten warnen schon länger davor, dass insbesondere durch kompromittierte Geräte, die den elektronischen Identitätsnachweis des Ausweises auslesen, die Daten an Kriminelle weitergeleitet werden können. Damit ergeben sich neue Möglichkeiten zum massenhaften Identitätsdiebstahl. Zwingt man also die Menschen zu Nutzung der Funktion, setzt man sie einem zusätzlichen Sicherheitsrisiko aus.“ Die Abgeordnete verweist darauf, dass in der Experten-Anhörung im Bundestag der Vertreter der Bundesdatenschutzbeauftragten deshalb forderte, dass eine Verpflichtung zur Nutzung gesetzlich ausgeschlossen werden sollte.

Das Vorhaben der Bundesregierung, künftig den Geheimdiensten den automatisierten Zugriff auf biometrische Daten und insbesondere die bei Kommunen vorgehaltene Fotos aller EinwohnerInnen zu ermöglichen, stößt auf Ablehnung der Linksfraktion. Deren innenpolitischer Sprecher, Steffen Dittes, weist auf die fehlende Kontrollierbarkeit des Zugriffs hin. „Mit dieser Regelung hätten die Geheimdienste Zugriff auf ein Fotoarchiv aller Einwohner und könnten dieses sogar duplizieren. Es wäre technisch möglich, Menschen auf eigenen Fotoaufnahmen durch Rückgriff auf Meldedaten automatisiert zu personalisieren, ohne dass dies einer Kontrolle unterliegt. Dies wäre eine bislang einmalige Erweiterung von Zugriffsrechten auf Personendaten ohne rechtsstaatlich überprüfbare und ohnehin nur vage formulierte Eingriffsschwellen. Das ist mit einem bürgerrechtlichen Anspruch an Politik unvereinbar“, betont Dittes. Auch Datenschutzbeauftragte haben in der Regel nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Verwendung solcher automatisierten Abfragen bei den Geheimdiensten zu kontrollieren. „Die Angst, dass solche Abfragen mit anderen automatischen Systemen gekoppelt werden könnten und so eine lückenlose Überwachung von Personen möglich wird, ist daher berechtigt“, so Dittes.

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