Keine Aushöhlung des Datenschutzes!

Zu den Forderungen des Deutschen Richterbundes nach mehr Befugnissen und technischer Aufrüstung zur Strafverfolgung im Internet, stellt Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, fest: „Immer wieder erschallt der Ruf, die Möglichkeiten der Strafverfolgung an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Gemeint sind damit aber fast ausschließlich Erweiterungen der Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Ein solches Vorgehen ist abzulehnen. Im Rahmen der Digitalisierung notwendige Anpassungen an Gesetze müssen die Grundrechte respektieren und dürfen sie nicht einem populistischen Verlangen der Strafverfolgungsbehörden opfern.“

Kritisch sieht König dabei vor allem die geplanten Ausweitungen in den Einsatzmöglichkeiten so genannter Staatstrojaner. Dabei handelt es sich um eine staatliche Schadsoftware, die unter Umgehung von Sicherheitseinstellungen Daten von Computern und Smartphones an die Ermittlungsbehörden weiterleitet. Katharina König dazu: „Wenn der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes nun nach technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Überwachung der verschlüsselten Kommunikation von Straftätern über Messengerdienste verlangt, dann geht es ihm wohl um den Einsatz solcher Schadsoftware. Dabei bedient er auch die populistische Losung, dass der Datenschutz der Strafverfolgung im Weg stehe. Dabei ist die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf integre Informationssysteme grundrechtlich besonders geschützt, und sollte daher nicht leichtfertig beiseite geschoben werden. Technisch wie rechtlich ist auch gegen verschlüsselte Messengerdienste bereits viel möglich, das ständige Verlangen nach mehr zeugt nicht von einem Bewusstsein über die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe.“

Medienberichten zu Folge soll die Anwendung solcher Staatstrojaner in Zukunft nicht mehr auf Terrorismus, Mord und ähnlich schwere Taten beschränkt bleiben, ein entsprechender Gesetzesentwurf werde wohl derzeit von der Bundesregierung erarbeitet. Die Äußerungen des Deutschen Richterbundes zielen in die gleiche Richtung. Katharina König äußert Bedenken: „Eine technische Umsetzung, die die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutze der grundrechtsrelevanten Bereiche beim Einsatz solcher Methoden erfüllt, liegt bisher nicht vor. Bereits die bisherige gesetzliche Regelung lässt wichtige Fragen, wie zum Beispiel den Schutz von Berufsgeheimnisträgern und des Kernbereichs privater Lebensführung, völlig außer Acht. DIE LINKE kritisierte daher den Einsatz dieser Art von Spionagewerkzeug bereits von Anfang an und lehnt ihn ab. Eine Ausweitung auf weitere Deliktfelder stellt aus unserer Sicht eine ungeeignete Maßnahme dar. “

König verweist auch darauf, dass Rot-Rot-Grün in Thüringen eine Ablehnung von Staatstrojanern im Koalitionsvertrag manifestiert hat, ebenso wie eine gesetzliche Änderung, wonach Maßnahmen zur heimlichen Infiltration informationstechnischer Systeme mit denen Nutzer überwacht und Speicherdaten ausgelesen werden können, auch auszuschließen sind. „Eine Anpassung von Gesetzen an die technischen Gegebenheiten des digitalen Zeitalters ist sicher in vielerlei Hinsicht notwendig. Die Aushöhlung des Datenschutzes und somit eines Grundrechts, zum Ziele der Strafverfolgung kann aber nicht die Antwort sein. Der Datenschutz steht den Ermittlungen und der Strafdurchsetzung in den wenigsten Fällen im Weg“, erklärt Katharina König abschließend.

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