Störerhaftung: Klare Streichung statt Tippelschritte

„In zu kleinen Schritten nähert sich die Große Koalition im Bund den notwendigen Rahmenbedingungen für freie WLAN-Netze. Hätte sie gleich auf die Praktikerinnen und Praktiker der offenen Netze gehört, könnte man inzwischen schon wesentlich weiter sein.  Für DIE steht fest: Freie Netze an möglichst vielen Orten sind heute ein wesentlicher Bestandteil moderner Daseinsvorsorge“, kommentiert Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die Ankündigung von neuerlichen Nachbesserungen am Telemediengesetz mit dem Ziel, die Störerhaftung weiter einzuschränken. Die Abgeordnete meint: „Viele der Kritikpunkte, die mit dem neuerlichen Gesetzentwurf aufgegriffen werden sollen, lagen vor der letzten Novelle des Gesetzes im Sommer letzten Jahres bereits auf dem Tisch. Die Koalition aus SPD und CDU hatte damals aber alle Kritik ignoriert. Ich finde es gut, dass offensichtlich ein Lerneffekt eingetreten ist. Besser spät als nie.“

Die Änderung des Telemediengesetzes im Juli 2016 sollte die sogenannte Störerhaftung, also die Mithaftung des Funkdatennnetz-Betreibers wenn über sein Netz Straftaten verübt werden, beseitigen. Sie war damals insbesondere dafür kritisiert worden, dass sie viele rechtliche Unsicherheiten schaffe. Durch ein Urteil des EuGH im September 2016 wurde deutlich, dass weiterhin eine Mithaftung besteht, da Betreiber von Funkdatennetzen zum Schließen offener Netze durch Passwort gezwungen werden können. Der neue Gesetzentwurf, der im Detail noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, soll Medienberichten zufolge nun Rechtssicherheit schaffen und die Verpflichtung zum Abschließen der WLAN-Netze durch Behörden und Gerichte ausschließen.

Katharina König erklärt: „Die Nachbesserung am Telemediengesetz ist notwendig, um insbesondere kleinen und nichtkommerziellen Anbietern die Öffnung ihrer Netze zu ermöglichen, ohne dass sie Furcht vor hohen Gerichtskosten haben müssen, obwohl sie sich selbst nichts zu Schulden kommen lassen haben. Insbesondere die kleinen Freifunk-Vereine würden schnell von solchen Kosten in ihrer Existenz bedroht. Aber auch kleine Cafés, Restaurants und Pensionen, wie sie den Thüringer Tourismus prägen, würden von solcher Rechtssicherheit sehr profitieren.“

„DIE LINKE hatte bereits bei der Verabschiedung der momentan geltenden Regelung angemahnt, dass diese nicht den Anforderungen genügt. Ich begrüße ausdrücklich, dass nun weiter nachgebessert werden soll. Allerdings bezweifle ich auch diesmal ernsthaft, dass der große Wurf gelingen wird und die Störerhaftung damit endgültig beseitigt ist“, meint König abschließend.

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