Abgeordnete und Vertreter der NSU-Nebenklage fordern Disziplinarverfahren gegen Björn Höcke

Anlässlich der gestrigen Rede von Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, über das Berliner Holocaustmahnmal als Denkmal der Schande und anderer Ausfälle bei einer Veranstaltung der „Jungen Alternative“ in Dresden haben sich Mehmet Daimagüler (Nebenklageanwalt im NSU-Prozess), Eva Högl (MdB, SPD), Katharina König (MdL, DIE im Thüringer Landtag) und Özcan Mutlu (MdB, B90/DIE GRÜNEN) heute mit einem Brief an den hessischen Kultusminister Prof. Dr. Lorz gewandt und ihn aufgefordert, ein Disziplinarverfahren gegen Björn Höcke einzuleiten und alle Möglichkeiten zu prüfen, um Herrn Höcke anschließend aus dem Beamtenstatus zu entlassen. Herr Höcke ist verbeamteter Lehrer im Bundesland Hessen und aufgrund seiner Abgeordnetentätigkeit im Freistaat Thüringen im ruhenden Verhältnis, könne aber jederzeit wieder unterrichten.

Özcan Mutlu, MdB B90/DIE GRÜNEN, äußert dazu: „Wenn es nach Höckes Rede über den ‚lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp‘ und seine Rassentheorien noch einen Nachweis benötigte, dass er seine Pflicht nach dem Beamtenstatusgesetz, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für sie einzutreten, schuldhaft verletzt hat, dann hat Herr Höcke diesen Nachweis gestern in Dresden erbracht. Kein Demokrat kann ernsthaft wollen, dass Höcke seine Hassreden als Lehrer in einer Schule vorträgt“.

Katharina König, Thüringer LINKE-Landtagsabgeordnete: „Höckes Auftritt in Dresden und seine Äußerungen über das Holocaust-Mahnmal in Berlin als ‚Denkmal der Schande‘ und einer ‚dämliche Erinnerungskultur‘ steht in der Kontinuität neurechter und extrem rechter Ideologie. Seine öffentliche Unterstützung für die Holocaustleugnerin Haverbeck, seine Interviews in extrem rechten Zeitschriften, die Forderung nach Straffreiheit für Volksverhetzung und Nazipropaganda, aber auch seine Versuche, die Rhetorik des früheren NS-Propagandaministers in öffentlichen Auftritten zu kopieren, machen deutlich, dass die AfD unter Höcke in Thüringen inzwischen längst gefährlicher als die NPD ist. Die Thüringer Neonazi-Szene nimmt Höcke längst als legitimen parlamentarischer Vertreter wahr.“

Bei der Veranstaltung in Dresden hatte ein anderer AfD-Redner zuvor erklärt, dass die AfD die NPD marginalisiert habe und einen angeblichen „Schuldkult für endgültig beendet“ erklärt.

Eva Högl, Bundestagsabgeordnete der SPD: „Höcke formuliert mit völkischer Ideologie, überhöht die deutsche Bevölkerung gegenüber anderen Menschen, spricht gleichzeitig vom absoluten Sieg und verwendet Sprachbilder, die gewollte Assoziationen zum Nationalsozialismus wecken sollen. Niemand, der rhetorisch und inhaltlich an die NS-Zeit anknüpft und sich dies zu eigen macht, kann und darf Geschichtslehrer sein.“

Mehmet Daimagüler, Nebenklageanwalt im NSU-Prozess, erklärt: „Das Politikkonzept der AfD ist auf Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, Muslimen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet – unter anderem mit dieser Definition hat das Bundesverfassungsgericht gestern die NPD als verfassungsfeindlich gekennzeichnet. Das Holocaustmahnmal ist keine Schande, sondern ein Ort der Mahnung und Erinnerung, damit sich das NS-Unrecht nie wieder wiederholt. Björn Höcke und die AfD sind eine Schande für die Demokratie.“

Nach § 47 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz kann ein formales Disziplinarverfahren eröffnet werden, um eine Entlassung aus dem Beamtenstatus zu erreichen.

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