Linksfraktion stellt Gutachten zur Quellen-TKÜ vor: Heimliche Einbrüche in IT-Systeme verhindern

LinkeFrakThuerDie Linksfraktion im Thüringer Landtag hat die Datenschutz-Expertin Constanze Kurz und weitere Sachverständige des „Chaos Computer Club“ (CCC) um eine gutachterliche Stellungnahme (PDF-Datei) zur umstrittenen „Quellen-TKÜ“ gebeten, mit der Strafverfolger Kommunikation z.B. über Video-Telefonate, Chats oder E-Mails vor einer möglichen Verschlüsselung mitschneiden und auslesen sollen.

Katharina König, Sprecherin der Linksfraktion für Datenschutz und Netzpolitik, dazu: „In der Stellungnahme wird deutlich, dass sich diese Art der Überwachung weder zuverlässig noch technisch beweisbar auf laufende Kommunikation beschränken lässt und ein Eindringen in den Computer erforderlich ist, um genutzte Programme zu analysieren, Sicherheitsmechanismen zu umgehen und Daten auslesen zu können.“ Rechtlich wäre die Quellen-TKÜ dann mit der Online-Durchsuchung gleich zu behandeln. Es gehe also um einen Staatstrojaner, der erst in ein System einbricht und nach geglückter Infektion heimlich Daten ausliest.

Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum BKA-Gesetz vom 20. April 2016 haben sich die Datenschutz-ExpertInnen mit der Quellen-TKÜ, technisch-rechtlichen Fragen und Risiken befasst. Während eine herkömmliche richterlich angeordnete Überwachung eines SMS-Verkehrs mit dem Verschicken der Nachricht beginnt, soll die „Quellen-TKÜ“ bereits beim Erstellen der Nachricht aufzeichnen. Formulierungsversuche, Gedanken und Notizen, die vielleicht nie Kommunikation werden würden, geraten so Gefahr, gespeichert und verwertet zu werden, so die AutorInnen.

Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Dafür, dass die Quellen-TKÜ ein geeignetes oder unverzichtbares Mittel der Strafverfolgung darstellt, konnten Sicherheitsbehörden bisher keinen Nachweis liefern. Vielmehr handelt es sich um Eingriffe in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, die Gefahren für den geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung von Betroffenen bergen.“
Mit Blick auf die Stellungnahme werden auch weitere Interessenkonflikte mit der Quellen-TKÜ deutlich: „Der Staat müsste im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Verwaltung aber auch der Industrie darum bemüht sein, Sicherheitsschwachstellen schnell zu schließen. Wenn jedoch Behörden, die ihnen bekanntgewordenen Schwachstellen unangetastet lassen oder gar neue unentdeckte Sicherheitslücken von grauen Märkten ankaufen, nur um selbst jene Lücken zum Einsatz von Staatstrojaner/Quellen-TKÜ möglichst lange ausnutzen zu können, würde man Kriminellen, Datenmissbrauch und der Wirtschaftsspionage weiter Vorschub leisten. Der Balanceakt zwischen Freiheit und Sicherheit gerät dann zielsicher aus den Fugen“, so Dittes.

Katharina König und Steffen Dittes abschließend: „Über den Umgang mit möglichen Instrumenten der digitalen Strafverfolgung werden wir uns auch künftig mit den Koalitionspartnern und der Landesregierung gerade mit Blick auf ihre Eignung und Verhältnismäßigkeit austauschen. Die im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Ablehnung von Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung, insbesondere Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen und Staatstrojaner, hat weiterhin Bestand.“

Die Stellungnahme findet sich hier (PDF-Datei).

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