Steffen Dittes: Thüringer Verfassungsschutz darf Ballstädt-Verfahren nicht gefährden

LinkeFrakThuerDie Nebenkläger im so genannten Ballstädt-Verfahren haben heute Klage gegen den Thüringer Verfassungsschutz eingereicht, weil dieser trotz mehrfacher Aufforderung durch das Landgericht Erfurt für das Verfahren benötigte Telefonüberwachungsmitschnitte nicht übermittelt hat. Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, dazu: „Wenn wie im konkreten Fall die Verabredung einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch Neonazis als Audio-Mitschnitt vorliegt, dieser aber auch mehr als zwei Jahre nach Beginn des Verfahrens und mehrere Monate nach Prozessbeginn dort nicht eingeführt wird, dann ist der Vorwurf einer Aufklärungsverhinderung von Seiten der Betroffenen nachzuvollziehen. Ich erwarte, dass die Behörde schnellstens ihrer gesetzlichen Verantwortung gerecht wird und liefert, um das laufende Gerichtsverfahren nicht zu gefährden“.

Mehrere Untersuchungsausschüsse hatten bereits bei der Aufarbeitung von möglichem Fehlverhalten der Sicherheits- und Justizbehörden im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie auf Mängel in der Sicherheitsarchitektur hingewiesen, weil vielfach der Quellenschutz der Nachrichtendienste eine effektive Strafverfolgung verhinderte. „Dass sich auch vier Jahre nach Beginn der eingesetzten Reformschritte offenbar nicht viel geändert hat, ist bezeichnend. Bereits nach der geltenden Rechtslage im Thüringer Verfassungsschutzgesetz (§21) müsste der Nachrichtendienst die ihm bekannt gewordenen Daten zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten und Straftaten gegen Leib und Leben auch übermitteln“, so der Abgeordnete. „Eine festinstallierte G10-Telefonüberwachungsanlage in den abgeschlossenen Räumen des Amtes für Verfassungsschutz wird sich nach einer Übermittlung der Daten an das Gericht wohl kaum Sorgen um die eigene Gesundheit, Zukunft und mögliche Anfeindungen machen müssen, wie in der Vergangenheit regelmäßig als Begründung im Zusammenhang mit V-Leuten angeführt wurde. Wenn das technische Gerät bereits nur schwervorstellbar von Racheaktionen betroffen sein kann, bleibt fraglich, warum die Mitschnitte trotz monatelangen Anfragen nicht übermittelt werden.“

Das Allgemeininteresse einer effektiven Strafverfolgung bei solch schweren herausragenden Straftaten sollte höher wiegen als andere mögliche Erwägungen, die aus Sicht von Nachrichtendiensten einer Übermittlung entgegenstehen. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass Aufarbeitung, Aufklärung und Entschädigung für die Betroffenen des Übergriffs verhindert werden und die Täter keine Konsequenzen erfahren, das wäre ein fatales Signal an diese und andere neonazistische Gewalttäter in Thüringen“, betont Dittes. Das Landgericht Erfurt könne nicht ewig vergeblich warten. Um das Verfahren zu Ende zu bringen, müsse der Verfassungsschutz die vorhandenen Daten liefern. „Probleme wie diese machen deutlich, dass die Thüringer Expertenkommission, die sich mit der Notwendigkeit und möglichen Befugnissen eines Verfassungsschutzes beschäftigt, zeitnah eingesetzt werden muss“, so Dittes abschließend.


Auch Martina Renner hat sich zum Thema geäußert, wie ihr hier nachlesen könnt.

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