Bedenken des Datenschutzbeauftragten ernst nehmen – Abkommen unzureichend

datenschutzAls „nicht den Anforderungen an modernen Datenschutz entsprechend“ bezeichnet Katharina König, Sprecherin für Datenschutz in der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der USA und der Europäischen Union. „Privacy Shield“ soll das so genannte Safe-Habor-Abkommen ersetzen, welches bis September 2015 die datenschutzrechtliche Grundlage für den Austausch von Daten zwischen den USA und Europa regelte. Dieses wurde Anfang Oktober 2015 für vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. König meint: „Auch das neue Abkommen erfüllt bisher nicht die damals vom Gericht geforderten Verbesserungen, weshalb es dringend nachgebessert werden muss. Ich kann mich deshalb der Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Hasse anschließen, der deutliche Nachbesserungen von der Europäischen Kommission verlangt.“

„Der Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten muss weiterhin ernst genommen werden. Zwar stellt das neue Abkommen in seiner derzeitigen Gestalt eine Verbesserung zur Safe-Habor-Vereinbarung dar, sie gewährt aber nicht den europäischen oder gar deutschen Datenschutzstandard für die übermittelten Daten. Die konkrete gesetzliche Umsetzung der Vereinbarung auf amerikanischer Seite, die vom Gericht gefordert wurde, ist bisher nicht absehbar. Der fehlende Schutz vor den extensiven Zugriffen durch Behörden ist zu bemängeln und eine Reihe von Datenschutzprinzipien sind in dem bisherigen Entwurf nicht ausreichend klar formuliert, so dass sich Lücken auftun. Da muss sich noch etwas ändern“, erklärt die Abgeordnete.

Daher weist Frau König auch die Kritik des CDU-Abgeordneten Mario Voigt an der Haltung des Landesdatenschutzbeauftragten zurück: „Wenn Herr Dr. Voigt meint, dass das Abkommen gut sei, dann offenbart er nur fehlende Kompetenz in Sachen Datenschutz. Die deutliche Kritik an dem Abkommen wird schließlich nicht nur von Dr. Hasse formuliert, sondern neben den anderen Landesbeauftragten für Datenschutz sogar von den europäischen Datenschutzbeauftragten (der so genannten „Artikel 29 Datenschutzgruppe“). Sollte es Herr Dr. Voigt mit dem Aufruf zur konstruktiven Arbeit ehrlich meinen, sollte er sich diese Kritik zu Herzen nehmen und in die CDU auf Bundes- und Europaebene hineinwirken, damit sich substanziell etwas an dem Abkommen ändert, um auch zukünftig den Datenschutz auf europäischem Standard zu gewährleisten.“

„Datenschutz ist ein Menschenrecht und muss auch entsprechend behandelt werden. Aber auch für die Wirtschaft ist ein sicherer Umgang mit Daten, die zwischen Firmen in den USA und Europa hin und her geschickt werden, von großer Bedeutung. Gerade deshalb ist auch für die Thüringer Unternehmen ein gutes, rechtssicheres Abkommen wichtig. Diesen Anspruch erfüllt Privacy Shield bisher nicht“, so Katharina König abschließend.

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