Verleumderische Beleidigungen nicht durch Indemnität geschützt

afd-thumb2Heute fand vor dem Landgericht Erfurt die mündliche Verhandlung Katharina König (Abgeordnete der Fraktion DIE ) gegen Stephan Brandner, AfD, wegen verleumderischer Beleidigung statt. Brandner hatte in der Landtagssitzung am 17. Dezember 2015 Katharina König diverser Straftaten sowie der Täterschaft bezichtigt. Im Nachgang wurde er von Katharina König zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert, die er nicht abgab, weshalb es zur mündlichen Verhandlung kam. Die Richterin habe erklärt, so Katharina König, dass es in der parlamentarischen Debatte auch hart zur Sache gehen könne und Abgeordnete dabei durch die Indemnität in ihrer Meinungsäußerung geschützt seien. Ausdrücklich habe der Gesetzgeber davon jedoch verleumderische Beleidigungen ausgenommen.

„Auch auf mehrfache Nachfrage der Richterin konnte Herr Brandner keine Belege für seine Behauptungen, ich hätte Straftaten begangen, vorlegen“, erklärt Katharina König und fügt an: „Herr Brandner äußerte in der Verhandlung, dass er Anhaltspunkte habe, auf Forderung der Richterin, diese zu benennen, verweigerte er dies jedoch.“ Habe Brandner zunächst versucht, die verleumderische Beleidigung zu relativieren, habe er seine Äußerung schließlich vor Gericht wiederholt. Die Richterin habe erkennen lassen, dass auch sie für die Äußerungen Brandners keine andere Interpretation für objektiv wahrnehmbar halte, als die des verleumderischen Vorwurfs einer Täterschaft, so König weiter. „Aufgrund der heutigen Verhandlung gehe ich davon aus, dass die Entscheidung des Gerichts, welche am 21. Januar erfolgen soll, meine Auffassung bestätigt“, so die Abgeordnete abschließend.

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