Verfassungsbruch mit Ansage – LINKE lehnt Vorratsdatenspeicherung weiterhin entschieden ab

vds„Im Galopp zum Verfassungsbruch, so scheint das Motto der Großen Koalition zu sein, wenn sie zum zweiten Mal die Vorratsdatenspeicherung einführt“, kommentiert Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik und Datenschutz in der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die heutige Abstimmung im Bundestag, in der die Fraktionen von CDU, CSU und SPD die neue Massenüberwachung beschlossen haben. „Die Grundlage dieses Gesetzes, nämlich die anlasslose Sammlung von Daten aller Menschen, wurde von den obersten Gerichten in Deutschland und der EU als nicht mit den Grundrechten vereinbar zurückgewiesen. Dennoch verfolgt die Bundesregierung weiterhin, diese Überwachungsinstrumente wieder zu installieren. Dass sie dabei auch die demokratischen Gepflogenheiten des Bundestages missachtet, um die Wiedereinführung noch zu beschleunigen, setzt dem ganzen nur die Krone auf.“

Die Entscheidung im Bundestag war erst durch eine eigentlich zu späte Behandlung im zuständigen Ausschuss überhaupt möglich geworden. „Im Beschneiden der Grundrechte hat die Große Koalition offenbar große Eile, denn nichts anderes bedeutet der nun gefasste Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei besteht auch für die Verbrechensbekämpfung keine zwingende Notwendigkeit, die Daten aller Menschen in diesem Land in dieser Form zu erheben. Wer ohne Unterschied und Anlass alle bespitzeln will, hat aus meiner Sicht den Boden des Grundgesetzes verlassen. Das haben nicht nur die obersten Gerichte in ihren Entscheidungen betont, sondern auch viele Experten auf dem Gebiet, wie etwa der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Bundesanwältekammer“, meint die Netzpolitikerin.

„Die so gesammelten Daten erlauben Rückschlüsse auf den besonders geschützten Bereich der inneren Privatsphäre. Deshalb ist dieses Gesetz nicht hinzunehmen und deshalb war DIE LINKE von Anfang an dagegen“, erklärt die Abgeordnete. Sie weist weiter darauf hin, dass auch die Ausübung der demokratischen Rechte als gewähltes Parlamentsmitglied direkt von diesem Eingriff in die Grundfreiheit betroffen ist: „Kein Bürger kann sich nach diesem Gesetz mit seinen Problemen mehr an einen Abgeordneten seines Vertrauens wenden, ohne dass dies nachträglich nachvollziehbar sein wird. Das Zeugnisverweigerungsrecht, welches die Abgeordneten bisher in solchen Fällen hatten und das aus gutem Grund in der Strafprozessordnung verankert ist, wird dadurch ausgehebelt. Die Vertrauensbasis zwischen Bürger und Abgeordneten wird massiv gestört.“ Dies gelte insbesondere bei kleineren Parteien und in ganz ähnlichem Umfang auch für andere Berufsgeheimnisträger. „Die Schutzmaßnahmen für die Träger von Berufsgeheimnissen sind völlig wirkungslos, wenn man sie aus den Daten der Bürger rekonstruieren kann. Ebenso ist das Versprechen keine Bewegungsprofile anfertigen zu wollen, eine leere Hülse, denn faktisch geschieht genau dieses.“

Außerdem sei heute aus Medienberichten bekannt geworden, dass in dem im Gesetz vorgesehenen Falle der Speicherung von SMS eine Trennung von Inhalt und Metadaten technisch gar nicht möglich sei. „Damit wird selbst die dümmste Ausrede, mit der sich die Unionsparteien die Massenbespitzelung noch schön reden, als absurd entlarvt. Aber dass das Maß der Überwachung bereits ohne die Vorratsdatenspeicherung übervoll ist, zeigen die Millionen von Datenabfragen bei den Bestandsdaten jedes Jahr. Jede zusätzliche Datensammlung stellt zudem eine Bedrohung für die Sicherheit dar, da sie Angriffsziel für ausländische Geheimdienste, für Verbrecher, aber auch für Missbrauch ist. Diese neuen Eingriffe wird DIE LINKE in Thüringen so nicht hinnehmen. Andere Parteien und Akteure haben bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt. Und auch im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün sind rechtliche Schritte im Fall der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgesehen. Davon wird jetzt Gebrauch zu machen sein.“

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