Keine Unterstützung der Vorratsdatenspeicherung

vds„Leider ist Justizminister Maas auf Bundesebene umgekippt und setzt Bürgerrechte aufs Spiel“, kommentiert Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Die Abgeordnete ist verärgert: „Hieß es kürzlich noch, man würde im Alleingang nichts unternehmen, ehe nicht auf EU-Ebene eine neue Richtlinie erlassen wurde, so wird nun offenbar im Eiltempo an der Umsetzung der anlasslosen Massenüberwachung gearbeitet. Dass die SPD im Bund ihre letzte Glaubwürdigkeit in Bürgerrechtsfragen verspielt, ist ihre Sache. Aber betroffen sind die Menschen in diesem Land, denen weitere Grundrechte eingeschränkt und genommen werden sollen. Das darf nicht hingenommen werden. DIE LINKE im Bund und auch in Thüringen lehnt auch jetzt die Vorratsdatenspeicherung als ungeeignetes Mittel gänzlich ab, wie sie das auch bisher tat.“

Als „völlig ungeeignet, auch nur einen rudimentären Schutz der Bürgerrechte zu gewährleisten“ bezeichnet die Abgeordnete dabei die als Kompromiss dargestellten Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Fälle gelten sollen. König meint: „Weder die kürzeren Speicherfristen, noch die Beteuerungen, dass es keine Profilbildung geben soll, können darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine massenhafte Identitätsfeststellung handelt, die ohne jeden Anlass jede und jeden unter Generalverdacht stellt.“ Dass die Sammlung der Daten ohne Anlass erfolgt, war einer der Kritikpunkte, die die Gerichte dazu veranlassten, das vorangegangene Gesetz und die dazu gehörende EU-Richtlinie als Grundrechtsverstöße einzuordnen und diese aufzuheben.

„Darüber hinaus sind die Hinweise bezüglich der verbotenen Profilbildung auch äußerst unglaubwürdig, denn wenn man auf eine große Liste von Verbindungsdaten einer Person schaut, ergibt sich ein gewisses Profil von allein“, stellt König fest. Ganz unklar sei auch, wie man sich manche Ausnahmen vorstellen soll. „Soll etwa jeder Berufsgeheimnisträger, wie zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Journalisten, jedes Kommunikationsmittel bei einer staatlichen Stelle anmelden, damit er wieder aus der anlasslosen Überwachung ausgeschlossen werden kann? Dafür müsste er sich im Prinzip ebenso bloßstellen, als sei er von der Massenüberwachung wie jeder andere erfasst.“

Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag bemerkt König abschließend: „Ich bin sehr froh, dass zumindest die Thüringer SPD sich ebenfalls dazu entschließen konnte, die Vorratsdatenspeicherung klar auszuschließen. Die Regierungsparteien in Thüringen haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, alle ihnen möglichen Schritte zu gehen, um die Einführung dieses Überwachungsinstruments zu verhindern. Das scheint nun leider schneller nötig, als vermutet.“

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im Koalitionsvertrag heißt es im Abschnitt 6.3 Netzpolitik auf Seite 58: „Die Koalition ist sich in der Ablehnung von Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung (insbesondere Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, Staatstrojaner sowie deep-packet-inspection privater und öffentlicher Stellen) einig. Wir werden jegliche – rechtliche und auch gerichtliche – Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einführung und/ oder Nutzung der genannten Eingriffe in Thüringen zu verhindern.“

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