Abschiebung von asylsuchenden Opfern im Strafverfahren unterbinden

thumb_abschiebungkinderDie mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen (ezra) machte am 30. Oktober publik, dass nach einem mutmaßlich rassistisch-motivierten Angriff auf einen Asylbewerber in Greiz die zuständige Staatsanwaltschaft Gera einen Antrag abwies, den geschädigten Flüchtling vor einer Abschiebung zu bewahren. Katharina König, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt dazu: „Dass nun am kommenden Dienstag der Betroffene und einzige Zeuge von einer Straftat, die sich in Thüringen ereignete, vor Abschluss des Strafverfahrens ins Ausland abgeschoben werden soll, ist der blanke Hohn für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.“ Es sei unverständlich, wieso die Staatsanwaltschaft Gera nicht auf der Grundlage der Ermittlungen der Kriminalpolizei Gera, welche eigens eine Arbeitsgruppe einsetzte, um die drei Tatverdächtigen zu ermitteln, das Verfahren vernünftig mit allen Verfahrensbeteiligten zu Ende führt. Stattdessen gefährde man eine Verurteilung der Täter durch eine möglicherweise fehlende Zeugenaussage durch eine laufende Abschiebung.

„Das Signal an die Opfer von rechten, rassistischen und antisemitischen Übergriffen ist damit bereits fatal. Aber sollte das Schule machen, dann käme es auch einem Freibrief für künftige Täter gleich, die in Thüringen nahezu sorglos auf Asylbewerber einschlagen könnten in dem Wissen, dass ihre Opfer und Belastungszeugen mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso abgeschoben werden, auch weil das Strafverfahren dann kein Abschiebehindernis mehr darstellen würde“, so Frau König. Der 18-jährige Betroffene wurde am 12. August 2014 auf dem Weg in die Gemeinschaftsunterkunft in Greiz aus vermutlich rassistischen Motiven angegriffen und verletzt, erlitt Schürfwunden im Gesicht und einen abgebrochenen Zahn.

„Eigentlich könnte man meinen, dass drei Jahre nach Auffliegen der NSU-Mordserie eine gewisse Sensibilität eingetreten ist, auch gerade im Umgang mit MigrantInnen und Flüchtlingen, die Opfer rechter Gewalt wurden. Hier gibt es jedoch noch Nachholbedarf“, so König. Die Abgeordnete weist darauf hin, dass es „kein großer Akt“ wäre, dem Antrag auf Aussetzung der Abschiebung stattzugeben. Der Flüchtling soll am dritten Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2014 in den Kosovo abgeschoben werden. „Die Abschiebung im Greizer Fall muss dringend ausgesetzt werden, um das Strafverfahren nicht zu beeinträchtigen. Außerdem sollte Sorge dafür getragen werden, dass sich so etwas nicht wiederholt“, so König, die ebenso betont, dass sich DIE LINKE für einen verstärkten Opferschutz einsetzt.

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