Antwort auf Kleine Anfrage: Polizeiliche Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen in falschen Wohnungen

thumb_jgrazziaIn der Vergangenheit gab es auch in Thüringen Vorfälle, bei denen Polizeikräfte im Laufe von Zugriffs- oder Durchsuchungsmaßnahmen irrtümlicherweise in Wohnungen eindrangen, die nicht den eigentlichen Zielwohnungen entsprachen. Bei solchen Maßnahmen können für Unbeteiligte zum Teil Sachschäden und möglicherweise auch Verletzungen entstehen. Im Zuge von Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen wurden gelegentlich auch anwesende Hunde durch den Einsatz von Schusswaffen verletzt oder getötet, als diese versuchten ihr „Revier“ gegen „Eindringlinge“ zu verteidigen, so erst im Herbst 2013 während einer Durchsuchung in Thüringen. In der Antwort auf eine teilt die Landesregierung mit, dass zwischen 2010 und 2013 drei Wohnungen beim Stürmen verwechselt wurden, dabei entstanden rund 13.500 € Schaden. Im Vergleich: In Berlin waren es seit 2008 acht falsche Zugriffe. Weiter teilt die Landesregierung mit, dass regelmäßig vor Razzien auch die Anwesenheit von Hunden geprüft werde, wenn gleich es noch an „spezifischen Vorschriften zum Umgang mit in Zielwohnungen befindlichen Hunden im Zusammenhang mit Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen“ in Thüringen fehlt. Verwiesen wird nur auf Handlungsempfehlungen zur Eigensicherung in der Aus- und Fortbildung. „Ist in der Zielwohnung mit Hunden zu rechnen, wird deren Gefährlichkeit beurteilt. Die polizeilichen Maßnahmen werden daran unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet. Gegebenenfalls werden die für die Unterbringung von Tieren zuständigen Stellen hinzugezogen. Zudem führen die eingesetzten Kräfte bei Bedarf eigene Hundeführer oder speziell geschultes Personal mit. Eine Tötung oder Verletzung der Tiere wird nach Möglichkeit vermieden“ so die weitere Antwort. Zur Frage nach verhältnismäßigeren Alternativen als tödliche Schüsse auf Hunde, insbesondere z.B. mit 9mm-Pfefferpatronen erklärt die Landesregierung, dass diese ungeeignet seien, „weil die Wirkung auf den Hund nicht sicher abgeschätzt werden und sich das Gefahrenpotential sogar erhöhen kann“. Die Antwort kann hier heruntergeladen werden: Teil 1: DS 5/7848 Teil 2: DS 5/7849.

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