Antwort auf Kleine Anfrage: Möglichkeit zur Internetkommunikation in Justizvollzugsanstalten

symbol-stacheldrahtKommunikation über das Internet ist heute ein wichtiger Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Information und Austausch stellen Grundpfeiler der Demokratie dar. Davon darf niemand ausgeschlossen bleiben. In Justizvollzugsanstalten (JVA) gibt es regelmäßig eine berechtigte Einschränkung der Kommunikation, beispielsweise um weitere Straftaten zu verhindern oder Ausbruchsversuche zu erschweren. Katharina König reichte eine , um die Internetversorgung in Thüringer JVA’s zu klären. Ergebnis mit Stand April 2014: In der JVA Untermaßfeld gibt es keine Möglichkeit, in der JVA Ichtershausen ist dies nur im Ausnahmefall bei Prüfungsaufgabenfür den Computerführerschein möglich. In der JVA Gera, der JVA Tonna und der JVA Hohenleuben (dort seit 1.3.2014) ist die beschränkte Internetnutzung des „Haftraummultimediasystem ‚MULTIO‘ der Firma Telio auf ausgewählten Seiten möglich. In Tonna werden 2014 noch drei Internetplätze zu Aus- und Fortbildung eingerichtet. Im geschlossenen Vollzug der JVA Goldlauter besteht zwar keine Möglichkeit (bei Ausgang nur Handy-Aushändigung), im offenen Vollzug ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ein internetfähiges Smartphone möglich. Außerdem ist bei Aus- und Weiterbildung dort sogar die Beantragung eines Laptops mit UMTS-Stick. Für die JVA Arnstadt ist ein Multimediasystem geplant. Kosten entstehen den Gefangenen nicht, Ausnahmen bilden Emails im „MULTI“-System der Anstalten Gera, Hohenleuben und Tonna, welche mit 0,20 € veranschlagt werden. Antwort hier lesen: DS 5/7603.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben