Antwort auf Anfrage: Erprobung und Einsatz von Drohnen und unbemannten Fahrzeugen

drohneAus einer ersten Kleinen Anfrage zum Thema ging hervor, dass in Marlishausen eine Aufklärungsdrohne bei der Feuerwehr im Einsatz ist. Zum Datenschutz beim Einsatz dieser Drohne heißt es dort, dass nach Abschnitt II, Pkt. 4, Satz 2 der erteilten Betriebserlaubnis bestimmt wurde, dass “mit der Flugdrohne nicht in den räumlich-gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter (Nachbarschaftsspionage) eingedrungen werden darf”. In anderen Bundesländern gibt es gehäuft Meldungen, dass Drohnen oder unbemannte Fahrzeuge erprobt werden oder teilweise bereits im Einsatz sind. Katharina König erkundigt sich mit einer weiteren Kleinen Anfrage über den Einsatz von Drohnen- bzw. unbemannte Flugzeugsysteme. In der Antwort berichtet die Landesregierung u.a., dass seitens der Landesforstverwaltung seit 2005 Drohen im Rahmen „operativen Fernerkundungsaufgaben“ eingesetzt werden, auch die Feuerwehr-Facheinheit „Rettungshunde/Ortungstechnik“ (RHOT) setze Drohnen vom Typ „AscTec Falcon 12“ ein. Weitere Details befinden sich in der Antwort, welche hier heruntergeladen werden kann: DS 5/7689.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben