Antwort auf Kleine Anfrage: Anwendung der neuen PAG-Befugnisse Oktober bis Dezember 2013

polizei-thueringenAm 19. September 2013 hat der Thüringer Landtag der 5. Wahlperiode ein neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen, nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof im November 2012 entschieden hatte, dass das alte Polizeiaufgabengesetz überwiegend nicht mit der Verfassung des Freistaats Thüringen vereinbar ist. Das neue Gesetz enthält auch neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Es erlaubt „Ein- griffe in informationstechnische Systeme“ mithilfe von Staatstrojanern zur umstrittenen Quellen-Telekom- munikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die Bestands- und Verkehrsdatenabfrage von IP-Adressen und Passwörtern sowie die Ortung gefährdeter Personen ohne Richtervorbehalt, die Vorratsdatenspeicherung, den Einsatz von IMSI (International Mobile Subscriber Identity)-Catchern zur Mobiltelefon-Standortermittlung, Einsätze von verdeckten Ermittlern, die Abschaltung von Handynetzwerken und die Überwachung von Wohnungen und Telefonanschlüssen über mehrere Monate ohne jeden Straftatverdacht. Auf eine antwortet die Landesregierung, dass für bestimmte Maßnahmen noch keine zahlenmäßigen Angaben gemacht werden können, da die Auswertung für das gesamte Jahr 2013 noch laufe, die Erhebung von Bestandsdaten würde grundsätzlich nicht statistisch erfasst. Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2013 verfügte die Thüringer Polizei jedoch weder über einen Staatstrojaner (Software für Eingriffe in informationstechnische Systeme, Quellen-TKÜ, Online- Durchsuchung etc.) noch wurde eine solche Software ausgeschrieben. „Eine Beschaffung ist derzeit nicht geplant“, so die Landesregierung. Die Antwort kann hier heruntergeladen werden.

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