Landratsamt Greiz gesteht rechtswidrigen Auflagenbescheid für antirassistische Demonstration am 09.11. in Greiz ein

grz_webFür den morgigen Sonnabend wurde seitens eines breiten, überregionalen Bündnisses eine Demonstration in Greiz unter dem Motto „Pogrome verhindern bevor sie entstehen“ vorbereitet. Das Landratsamt Greiz hatte daraufhin einen aus Sicht des Vorbereitungsbündnisses rechtswidrigen Auflagenbescheid erlassen. Seitens der Anmeldeseite wurde daraufhin zunächst versucht in Absprache mit dem Landratsamt den Auflagenbescheid rechtsgültig zu verfassen, welches das Landratsamt verweigerte. Daraufhin kam es zur Klage seitens der Anmelderin Katharina König in 8 Punkten. Das Verwaltungsgericht Gera hat heute in allen Punkten der Klägerin Recht gegeben. Die Anmelderin, Katharina König kommentiert die Gerichtsentscheidung wie folgt:


„Es ist mehr als bedenklich, wenn die Ordnungsbehörde eines Landratsamtes erst per Gerichtsentscheid dazu gezwungen werden muss, einen rechtmäßigen Auflagenbescheid zu erstellen. Ein Blick in’s Versammlungsrecht durch den Vertreter des Landratsamtes hätte gereicht, um unnötige Kosten und Mühen zu vermeiden.“
Die im Vorfeld – durch die juristische Vertretung der Anmelderin – versuchte außergerichtliche Einigung hatte in Bezug auf die entscheidenden versammlungsrechtlichen Punkte keinerlei Änderung des Auflagenbescheides zur Folge, irrelevante Aktualisierungen (bspw. Widersprüche des LRA innerhalb des Bescheides) wurden hingegen übernommen; wodurch die Klage schlussendlich zwingend nötig wurde.

Die nun entstandenen Kosten in vierstelliger Höhe, welche das Landratsamt Greiz tragen muss, wären sicherlich für die Flüchtlinge in Greiz oder auch für vor Ort engagierte Vereine und Initiativen besser zu verwenden gewesen, so Madeleine Henfling, Pressesprecherin des Vorbereitungsbündnisses der morgigen Demonstration.

Das Vorbereitungsbündnis hofft, dass sich an der morgigen Demonstration möglichst viele Menschen – aus Greiz und von außerhalb – beteiligen, um ein eindeutiges Signal gegen Rassismus, Neonazismus und Antisemitismus zu senden.

Zu den beklagten 8 Punkten finden Sie anbei eine Auflistung:

1. Der seitens des Landratsamtes geforderte Ordnerschlüssel von 1:30 wurde wie angemeldet und beklagt auf 1:50 festgelegt.
2. Das Verhalten der Ordner_innen wird nicht mehr durch die Polizei bzw. das Ordnungsamt bestimmt, sondern wie per Versammlungsrecht vorgeschrieben durch die Anmelderin.
3. Der räumliche Zuordnungsbereich der Ordner_innen wird ebenfalls nicht durch die Polizei bestimmt sondern durch die Versammlungsanmelderin
4. Die Ordner_innen sind nicht verpflichtet, sich 30 Minuten vor Beginn der Demonstration der Polizei vorzustellen
5. Die Ordner_innen müssen nicht den Anweisungen der Polizei Folge leisten, so wie es seitens des Versammlungsrechtes auch vorgesehen ist
6. Die Ordner_innen sind nicht verpflichtet, reflektierende Warnwesten zu tragen
7. Durch die Anmelderin muss nicht mehr sichergestellt werden, dass Teilnehmer_innen keinen Alkohol mit sich führen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Anmelderin alle Demonstrationsteilnehmer_innen hätte durchsuchen müssen wozu sie rechtlich keine Befugnis hat. (Durchsuchungen sind Aufgabe und Recht der Polizei.)

Hinweis für die OTZ Greiz: Es gab ausdrücklich keine Klage gegen ein Alkoholverbot, sondern gegen die Kontrollpflicht.

8. Die 1-Meter-Abstand-Regelung um den Lautsprecherwagen wurde ebenfalls aus dem Auflagenbescheid entfernt, geeinigt wurde sich darauf, das ein/e Ordner_in sich in der Nähe des Lautsprecherwagens aufhält.

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