Einsatz von Peilsendern in Thüringen: Fast 130 Fahrzeuge in acht Jahren präpariert

peilsender„In den letzten Jahren wurden in Thüringen fast 100 Fahrzeuge durch die Polizei und 30 Fahrzeuge vom Thüringer Verfassungsschutz mit Peilsendern verwanzt“, erklärt Katharina König, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion im Thüringer Landtag, unter Berufung auf die Beantwortung zweier Kleiner Anfragen durch die Thüringer Landesregierung. Die Daten beziehen sich auf den Zeitraum 2005/2006 bis 2013. Während die Polizei im Durchschnitt ca. 12 Mal im Jahr das Überwachungsinstrument gegen Personen einsetzt, die wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Eigentums-/Vermögensdelikten verdächtigt werden, fehlen entsprechende Angaben für die Anwendungsbereiche beim Landesamt für Verfassungsschutz, das vorwiegend für die Beobachtung des „politischen Extremismus“ zuständig ist. Dort seien 73 Personen durch den Einsatz von Peil- bzw. GPS/GSM-Sendern betroffen gewesen.

Die Abgeordnete bemängelt teilweise fehlende statistische Erfassungen, z.B. zu den Einsatzbereichen beim Verfassungsschutz, den Betroffenen-Zahlen bei der Landespolizei und zur Benachrichtigungspraxis von Betroffenen. „Hier herrscht noch Nachbesserungsbedarf, wenn die Sicherheitsbehörden schon von derartigen Grundrechtseingriffen innerhalb und außerhalb von Ermittlungsverfahren Gebrauch machen, dann sollten sie wenigstens die Betroffenen entsprechend nach dem Abschluss darüber informieren, dass ihr Fahrzeug verwanzt wurde“, erklärt König.

Bislang sei nicht ersichtlich, dass Betroffene überhaupt informiert wurden, für die Polizei gebe es solche Informationen nicht, beim Verfassungsschutz würde von vornherein gänzlich auf eine Benachrichtigung verzichtet. „Fraglich ist unter der Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeitsprinzip und Übermaßverbot auch, warum Thüringer Sicherheitsbehörden Fahrzeuge bis zu 424 Tage lang mit Peilsendern überwachen ließen“, äußerte die Abgeordnete, die mit einer weiteren Anfrage für Klarheit sorgen möchte.

Download: Antwort 1 und Antwort 2

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