Polizeiaufgabengesetz: Koalition verweigert Anhörung zum LINKE-Antrag

LinkeFrakThuerAls „unwürdiges Verhalten“ bezeichnet Katharina König, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE , die Entscheidung der Fraktionen von SPD und CDU, den umfangreichen Änderungsantrag der Linksfraktion zum Polizeiaufgabengesetz nicht zur Anhörung zu geben. „Die Koalition dokumentiert wieder einmal, wie ernst ihr an demokratischer Beratung gelegen ist. Die polizeilichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr sind regelmäßig mit einem Grundrechtseingriff verbunden und immer wieder Gegenstand der Diskussion. Wenn nun die Koalition sich einer parlamentarischen Beratung vorliegender Änderungsanträge und öffentlich diskutierter Vorschläge verweigert, beweisen SPD und CDU damit, dass sie grundsätzlich nicht bereit sind, die gesetzlichen Grundlagen für die Polizeiarbeit grundrechtsfreundlicher und transparenter zu gestalten“, so König.

Die Fraktion DIE LINKE hatte einen umfangreichen Änderungsantrag zum Polizeiaufgabengesetz vorgelegt und damit u. a. Vorschläge zur Stärkung des unantastbaren Kernbereiches privater Lebensgestaltung, zur grundrechtsfreundlichen Neuausrichtung von Eingriffsschwellen, zur Stärkung der Informations- und Auskunftsrechte für Betroffene, zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und nicht zuletzt zur parlamentarischen Kontrolle der nachrichtendienstlichen Befugnisse bei der Polizei.

DIE LINKE kündigt an, die zum Entwurf der Landesregierung vom Ausschuss beschlossenen Anzuhörenden auch über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu informieren und darüber hinaus eine fraktionseigene Anhörung von Sachverständigen, ExpertInnen und Bürgerrechtsorganisationen durchzuführen.

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