Antwort auf Kleine Anfrage: Tatprovozierendes Verhalten als Ermittlungsmaßnahme Thüringer Sicherheitsbehörden?

thumb_vsthueDer ehemalige Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (TLfV) Helmut Roewer berichtete im Interview mit der rechtskonservativen Zeitschrift “Junge Freiheit” in der Ausgabe 3/13 vom 10. Januar 2013 über einen Brandanschlag auf die Druckerei der Zeitschrift im Jahr 1994 in Weimar. Er äußerte, dass der Anschlag nie aufgeklärt werden konnte und zweifelte an der Tatortarbeit der Polizei. Wie Roewer weiter berichtete, wollte das TLfV “in der einschlägigen linken Szene durchsickern lassen”, an welchem neuen Ort die “Junge Freiheit” ihre Zeitung nach dem Anschlag drucken lässt, um den vermeintlichen Tätern “eine Falle zu stellen”. Die Äußerungen legten den Schluss nahe, dass durch tatprovozierendes Verhalten des TLfV eine Straftat bzw. deren Vorbereitung herbeigeführt werden sollte; in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle bei anderen Sicherheitsbehörden. Nach § 26 Strafgesetzbuch ist auch eine Anstiftung zur Straftat strafbar. Katharina König befragte daher die Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage zum Sachverhalt. Die knappe Antwort ist jetzt da: Der Landesregierung liegen heute keine Hinweise mehr zu dem Vorfall vor 19 Jahren vor, „Die Befugnisse des TLfV und anderer Sicherheitsbehörden schließen die Begehung strafbarer Handlungen aus“ und so genannte „Lockspitzel werden weder durch die Thüringer Polizei noch durch das TLfV“ eingesetzt. Download hier.

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