Schallende Ohrfeige für herrschende Parteien

So betitelte die FTD das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz. Das Urteil sollte jedoch nicht nur für herrschende Parteien im Bund eine schallende Ohrfeige sein, sondern auch für vermeintliche Fachpolitiker bspw. im Thüringer Landtag.

So scheint Regine Kanis, migrationspolitische Nicht-Expertin der SPD-Fraktion, ihre im Jahr 2010 im Thüringer Landtag geäußerten menschenfeindlichen Äußerungen zum Thema Asylbewerberleistungsgesetz vergessen zu haben. Wir erinnern Frau Kanis mit freundlicher Unterstützung der migrationspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE , Sabine Berninger, an im Jahr 2010 getätigten Äußerungen:  

Bereits im Februar 2010 lehnte auch die SPD-Abgeordnete Kanis den Antrag „Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat mit dem Ziel aktiv zu werden, dass bisherige Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) künftig dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zur Sicherung ihrer physischen Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben entsprechend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten.“ (Drucksache 5/488) in namentlicher Abstimmung ab und „begründete“ dies folgendermaßen:

„Während des Prozesses des Asylberfahrens geht es ganz sicher um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, also die Sicherung von Grundbedürfnissen, aber es geht noch nicht um die nachhaltige Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen und politischen Leben. Es kann ja gar nicht darum gehen und die Gründe liegen in der Natur der Sache selbst. (…)

Andererseits muss ich ganz deutlich sagen, ein Hartz-IV-Empfänger ist kein Flüchtling oder Asylbewerber. Es liegen hier ganz unterschiedliche Bedingungen vor, angefangen z.B. von der Residenzpflicht bis zum Aufenthaltsstatus. (…) Die alleinige Erhöhung der Leistungssätze ist aber kein probates Mittel, um die Situation der Menschen zu verbessern. (…) Ich halte es aber für absolut nicht zielführend, dies mit den Leistungen nach Hartz IV zu verknüpfen. (Beifall CDU) Asylbewerber können und dürfen nicht dem anspruchsbererchtigten nach Hartz IV gleichgesetzt werden.“

(Plenarsitzung am 26.02.2010)

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