Nachgefragt: Nazikonzert in Unterwellenborn

In der Antwort auf eine in Drucksache 5/3871 berichtet die Landesregierung u. a., dass es sich bei dem rechtsextremen Konzert am 10. September 2011 in Unterwellenborn um eine angemeldete, öffentliche Veranstaltung gemäß § 42 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz handelte.

Katharina König hat dazu noch einige Nachfragen an die Landesregierung.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben