Friedrichs Vorstoss gegen Netz-Anonymitaet verteidigt

Unionsfraktion verteidigt Friedrichs Vorstoß gegen Netz-Anonymität

Opposition warnt vor Einschränkung der Freiheitsrechte

KMP Berlin (jvo). Die Forderung von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach einem Ende der Anonymität im Internet hat über die Parteigrenzen hinweg und in der Netzgemeinde Proteste hervorgerufen. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, verteidigte am 8. August die von Friedrich in einem Spiegel-Interview geäußerten Bedenken gegen anonyme Meinungsäußerungen.
„Was der Bundesinnenminister verlangt, ist selbstverständlich“, konstatierte der CSU-Innenpolitiker Uhl. Man dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass die Möglichkeit zu anonymen Äußerungen im Netz gravierende Nachteile mit sich bringen kann. Erst durch die Anonymität sei die Verbreitung von Kinderpornografie oder extremistischem Gedankengut in einem nie gekannten Ausmaß möglich. Die Proteste der Netzgemeinde bezeichnete er als „unreflektierten Widerspruch“.

Angesicht des Terroranschlags in Norwegen hatte Friedrich (CSU) die Frage gestellt, weshalb Menschen im Internet nicht mit ihrem Namen für ihre Meinung einstehen müssen. Der Attentäter Anders Behring Breivik schrieb seinen Blog unter einer falschen Identität.

Einschränkung der Freiheits- und Grundrechte befürchtet
Die Opposition hält die Ansichten von Minister Friedrich für eine Gradwanderung am Rande der freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung. Nach den Worten von SPD-Chef Sigmar Gabriel ist ein Verbot von anonymen Kommentaren im Netz „nur unter sehr autoritäten Bedingungen durchsetzbar“. Der SPD-Netzexperte Lars Klingbeil erklärte, dass ein Ende der Anonymität eine „massive Überwachung“ voraussetzen würde.

Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik der Linksfraktion im Thüringer Landtag, warf Minister Friedrich vor, den Terroranschlag in Norwegen zu nutzen, Freiheits- und Grundrechte einzuschränken. Das sei nicht nur zynisch, es zeige erneut „die nichtvorhandene Internetkompetenz sowie ein fehlendes Freiheits- und Demokratieverständnis von Unionspolitikern.“, sagte König.

Das Recht und der Schutz der Meinungsfreiheit gelten nach Auffassung der Landtagsabgeordneten auch im Internet. Ob Meinungen im Internet unter Klarnamen oder Fakenamen geäußert würden, sei dabei weder Angelegenheit des Bundesinnenministers noch des Staates, so die Landtagsabgeordnete der Linken.

Quelle: ZWD (08.08.2011)

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben