Recht auf freie Meinungsaeusserung

Einsatz für demokratische Grundrechte anstelle unsachgemäßer Einschränkungen

Angesichts der Forderung von Bundesinnenminister Friedrich nach einem „Ende der Anonymität“ im Internet, erklärt Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Den Terroranschlag in Norwegen für erneute Freiheits- und Grundrechtseinschränkungen zu nutzen, ist nicht nur zynisch, es zeigt erneut die nichtvorhandene Internetkompetenz sowie ein fehlendes Freiheits- und Demokratieverständnis von Unionspolitikern.“

Das Recht und der Schutz der Meinungsfreiheit gelten, solange es sich nicht um strafbare Inhalte handele, auch im Internet. „Ob dies unter Klarnamen oder Fakenamen getan wird, ist weder Angelegenheit des Bundesinnenministers noch des Staates, sondern jeder einzelnen Person“, betont die Landtagsabgeordnete. „Innerhalb einer Demokratie gilt es, sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung einzusetzen, und nicht, Forderungen zu erheben, welche dieses einschränken würden“, so König.
Unabhängig davon scheint der Bundesinnenminister keine Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung zu besitzen, denn das von ihm geforderte „offene Visier für Blogger“ besteht längst in Form der Impressumspflicht.
König abschließend: „Der Bundesinnenminister sollte besser einen Einführungskurs Internet besuchen, bevor er sich zu Themen äußert, von denen er offensichtlich keine Ahnung hat.“

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