LINKE Abgeordnete bereiten rechtliche Pruefung vor

Abgeordnete bereiten rechtliche Prüfung der Totalüberwachung in Dresden vor

Empört äußern sich die Abgeordneten der Thüringer Landtagsfraktion der LINKEN über die im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten gegen den größten Naziaufmarsch in Europa am 19. Februar 2011 vorgenommene Erhebung von 138.000 Handydatensätzen sowie über die ebenfalls bekannt gewordenen Erhebungen und Speicherungen persönlichster Daten von tausenden Menschen auch zu anderen Zeitpunkten in Dresden.

„Die Speicherung und Bearbeitung von Verbindungsdaten und -inhalten ist ein Skandal. Der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in die Privatsphäre tausender auch vollkommen unbeteiligter Menschen steht in keinem Verhältnis zu dem erfolgten Zweck. Die Totalüberwachung von Versammlungsteilnehmern gefährdet zudem das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, wenn jeder künftig befürchten muss, dass der Staat seine Teilnahme an Versammlungen penibel personenbezogen registriert und die Kommunikationswege auf Versammlungen kontrolliert“, erklärt Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Thüringer Landtag.

Die Abgeordneten der Fraktion, die selbst in großer Anzahl an den Protesten in Dresden teilgenommen haben und demnach ebenfalls Ziel und Gegenstand der Überwachungsmaßnahme geworden sind, werden Akteneinsichtsanträge bei Staatsanwaltschaft und Polizei stellen. Ausdrücklich werde beantragt, die erhobenen Daten zu sperren, nicht aber zu löschen. Martina Renner, innenpolitische Sprecherin: „Nach der Auskunftserteilung über Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerhebung werden wir diese selbst rechtlich überprüfen lassen.“ Ebenfalls wenden sich die Abgeordneten sowohl an den sächsischen als auch an den thüringischen Datenschutzbeauftragten, um auch über diesen Weg eine Kontrolle der Maßnahmen zu erreichen. Die LINKE wird die Überwachungsmaßnahme auch zum Gegenstand im Datenschutzbeirat machen.

„Die Überwachung tausender Demonstrationsteilnehmer und das Auftauchen in Ermittlungsakten wegen geringfügiger Verstöße gegen das Versammlungsgesetz legen nahe, dass die Daten auch zweckentfremdet und zur Ausforschung von politischen Strukturen zumindest mitgenutzt werden. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Dresden liefern die beste Begründung dafür, die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten grundsätzlich abzulehnen. Die Datensammelwut kennt offenbar keine Grenzen, auch nicht die der verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte“, so Martina Renner abschließend.

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