Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei

Gemäß § 34b Abs. 8 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ist die Landesregierung verpflichtet, dem Thüringer jährlich über die durchgeführten Maßnahmen der präventivpolizeilichen Telekommunikationsüberwachung Bericht zu erstatten.

Dieser Bericht ist den Mitgliedern des Thüringer Landtages zugeleitet wurden und hier als pdf zum download zu finden.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben