Rede: Staerkung Schulsozialarbeit

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Stärkung der Schulsozialarbeit durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thüringen“

Abgeordnete König, DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, natürlich unterstützt auch die Fraktion DIE LINKE die Stärkung von Schulsozialarbeit in Thüringen und zwar an allen Schulformen, beginnend in der Grundschule, bis hoch zum Gymnasium. In Jena wird es zumindest ab den Regelschulen bereits sehr erfolgreich umgesetzt und ein Modellprojekt Schulsozialarbeit auch jetzt in die institutionelle Förderung überführt. Grundsätzlich: Schulsozialarbeit ist keine Feuerwehr. Wenn ich mir die Redebeiträge hier anhöre, dass es darum geht, benachteiligte Kinder, Probleme von Kindern und Jugendlichen und Ähnliches mehr durch Schulsozialarbeit aufzugreifen und aufzufangen, dann hat das natürlich seine Berechtigung, aber – und das sollte viel eher unser aller Ansatz sein -, Schulsozialarbeit ist im Sinne eines umfassenden Bildungsverständnisses eine Notwendigkeit, gerade auch, wenn es um Multiprofessionalität an Schule geht, welche unter anderem auch von anderen Fraktionen, aber eben insbesondere von meiner, gefordert wird.

Ich denke darauf dürfen wir uns hier nicht reduzieren.

Das Zweite: Frau Siegesmund, Sie hatten agesprochen, dass Ihre Fraktion die Erste war, die all dies gefordert habe. Wenn dem  so ist, wundere ich mich etwas, warum in Jena dann ihre Fraktion einige Teile davon auf kommunaler Ebene abgelehnt hat, z.B. die Erweiterung des Jena-Passes. das geht für mich nicht konform. Vielleicht könnten Sie ja da auch noch einmal Einfluss nehmen auf ihre Fraktion vor Ort.

Wie viele von den 10 Millionen €, die in Thüringen ankommen, gehen denn wirklich in Schulsozialarbeiterstellen hinein? Es ist bereits schon gesagt worden, dass es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen gibt, was wir an dieser Stelle kritisieren. Was aber nicht gesagt wurde, die 10 Millionen € sind so 100-prozentig von den Kommunen vielleicht auch gar nicht zu verwenden für Schulsozialarbeit. Möglicherweise investieren sie die Gelder zusätzlich in das Hortessen, möglicherweise investieren sie es in die Kosten der Unterkunft. In diesem Gesamtpaket wird es ja schließlich den Kommunen mit übertragen. Möglicherweise – und eigentlich können wir alle das doch nur bestätigen – ist es ja so, dass die Kommunen schon bisher die Kosten der Unterkunft nicht komplett finanziert bekommen. Der landkreistag hat festgestellt, dass 37,6 Prozent der Mittel der Kosten für Unterkunft durch den Bund finanziert werden müssten. Für Thüringen werden jetzt auch mit diesen zusätzlichen 400 Millionen € gerade einmal 30,3 Prozent der anfallenden Kosten finanziert. Die Frage ist, reicht denn das dann bei allem guten Willen, um 200 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen in Thüringen zu installieren? Wenn es ausreichen sollte – was wir begrüßen würden -, 200 zusätzliche Stellen zu schaffen, bleibt immer noch die Frage, wie viel von den 10 Millionen € Geldern wird denn letztendlich in die Verwaltung der neu zu schaffenden Stellen investiert?

An die SPD-Fraktion möchte ich an dieser Stelle zwei Fragen stellen. Zum Ersten: Sie hatten vor der Koalition immer wieder sich sehr intensiv für Schulsozialarbeit und auch für ein Landesprogramm Schulsozialarbeit eingesetzt. Das steht als soclhes auch im Koalitionsvertrag drin. Allerdings ist in den letzten zwei Jahren die Haushaltsstelle mit exakt 0,00 € angesetzt worden. Es ist richtig, dass über die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ 73,5 VbE – um es auf den Punkt zu bringen -, das sind 97 Personalstellen an ca 1.000 Schulen in Thüringen, zurzeit finanziert werden. Das reicht auf jeden Fall nicht aus.

Wenn ich Frau Taubert in der Presse vom 19. März TLZ richtig verstanden habe, ist es ihr Anliegen, nach 2013 z.B. über das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeiterstellen zu regeln. Da frage ich mich, woher soll das Geld kommen, aus der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“, die bisher zwar um 1 Million €, aber immer noch nicht um die 5 Millionen €, so wie es im Koalitionsvertrag steht, erhöht wurde? Wenn über diese Mittel die Schulsozialarbeit finanziert werden soll, die zusätzlichen Stellen, dann ist meine Frage: Auf wessen Kosten und zu wessen Lasten geht das, zulasten der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Thüringer Kommunen, zulasten der Jugendverbandsarbeit?

Es reicht nicht aus, einfach zu erklären, dass man es weiter finanziert haben möchte, dass man dazu auch bereit ist, das KJHAG zu ändern, ohne gleichzeitig zu sagen, woher die zusätzlichen finanziellen Mittel ab 2014 auch kommen sollen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn wir bei einem Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ sind – und das stellt für mich in diesem Kontext jedenfalls noch die größte Herausforderung für Thüringen dar -, dann bitte ich Sie, das Ganze nicht nur mit finanziellen Mitteln, sondern auch mit einer entsprechenden Rahmenrichtlinie zu untersetzen, damit auch eine gewisse Professionalität gewährleistet ist und nicht wie in einigen Landkreisen eine Schulsozialarbeiterin für bis zu 25 Schulen zuständig ist und das dann alles auch noch nach außen verkauft wird als die Einrichtung für Schulsozialarbeit in Thüringen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

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