Anfrage: Richtlinie Oertliche Jugendfoerderung

Katharina König, MdLAus der Richtlinie Örtliche Jugendförderung wird Kinder- und Jugendarbeit der Kommunen seitens des Landes zufinanziert. Derzeitig müssen die Kommunen 40% bei gleichzeitiger Zufinanzierung des Landes in Höhe von bis zu 60% erbringen.Die Summe beträgt im Jahr 2011 11 Millionen Euro und soll – so die Aussage des Koalitionsvertrages – im Laufe der Legislaturperiode auf 15 Millionen Euro aufgestockt werden.

In der Antwort auf die Anfrage von Katharina „Situation der Jugendarbeit in den Thüringer Kommunen“ vom 11. Dezember 2009 hatte das Ministerium erklärt, eine Änderung der Richtlinie zu prüfen. Der Stand der Prüfung  wird nun nachgefragt, da aufgrund der defizitären Haushaltssituation vieler Thüringer Kommunen eine Reduzierung bzw. Streichung der Kinder- und Jugendarbeit bereits stattgefunden hat bzw. perpektivisch nicht ausgeschlossen ist.  Richtlinie Örtliche Jugendförderung

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