Arbeitsstunden fuer Betroffenen von Nazi-Angriff

Mit einer vorläufigen Einstellung gegen Auflagen endete heute vor dem Landgericht der gegen einen der Betroffenen eines Naziüberfalls vom 12.7.2008. An diesem Tag wurden ca. 50 Personen aus der Punkszene und dem Umfeld des Besetzten Hauses hinter der Krämerbrücke, einem beliebten Treffpunkt von Punks und Alternativen in Erfurt, von ca. 20 Hooligans aus dem Spektrum der rechten Gruppierung „Kategorie Erfurt“ (KEF) überfallen. Dem 28jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, einen der Angreifer
mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen zu haben.


Was sich genau am 12.7.2008 zugetragen hat, konnte vor Gericht nicht abschließend geklärt werden. Der Hooligan, der in der Verhandlung als Geschädigter auftrat, sprach bis zuletzt von einem Flaschenwurf, der ihn im Gesicht verletzt habe, während zwei Polizeibeamte in teilweise widersprüchlichen Aussagen von einem Schlag mit einer Flasche auf den Hinterkopf sprachen. Entlastungszeugen wurden nicht gehört. Der Angeklagte selbst hatte den Tatvorwurf überzeugend zurückgewiesen, weswegen er in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht freigesprochen worden war. Weil die Staatsanwaltschaft Erfurt dagegen Revision eingelegt hatte, wurde heute vor dem Landgericht verhandelt. „Man wurde auch heute den Verdacht nicht los, daß die Staatsanwaltschaft ein starkes Intersse daran hat, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schlauchbotttour zu kriminalisieren“ sagte dazu eine Prozessbeobachterin aus der linken Szene.

Seit acht Jahren treffen sich Punks und Alternative in Erfurt jährlich zu einer Schlauchboottour, bei der sie in Trekkerreifen und mit Schlauchbooten einige Kilometer in der Gera zurücklegen. Zielpunkt ist traditionell die Krämerbrücke. 2008 hatten nach Angaben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erst Hooligans und kurz darauf Polizeieinheiten die Punks auf der Krämerbrücke attackiert.

Der Einstellung gegen Auflagen zugestimmt hat der Angeklagte, um weiteren Verhandlungstagen und dem damit verbundenen finanziellen Risiko aus dem Weg zu gehen. Während für die rechten Angreifer vom 12.7.2008 der Überfall bis heute ohne juristische Folgen geblieben ist, muss der Angeklagte bis März 2011 80 Arbeitsstunden ableisten.

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