Mittelabfluss der Richtlinie „Oertliche Jugendfoerderung“

Die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“, welche im Dezember 2005 vom Thüringer Sozialministerium verabschiedet wurde, fasst die Richtlinien Jugendpauschale, Schulsozialarbeit an Berufsschulen, außerschulische Jugendarbeit und andere zusammen. Aus den Mitteln dieser Richtlinie sollen die Landkreise und kreisfreien Städte Maßnahmen der Jugendhilfe umsetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Vollzeitstellen (VbE) und wie viele Personen wurden seit Januar 2007 im Bereich der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendbildung und des Kinder- und Jugendschutzes im Freistaat Thüringen aus Mitteln der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ gefördert (bitte nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und Tätigkeitsfeldern jeweils 2007, 2008 und 2009 zu Jahresbeginn oder Jahresmitte aufschlüsseln)?

2. In welcher Höhe haben Kreise und kreisfreie Städte Eigenmittel in Maßnahmen nach der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ investiert (bitte nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und Jahren seit 2007 aufschlüsseln)?

3. Wie viele Vollzeitstellen und wie viele Personen wurden nach Wissen der Landesregierung seit 2007 im Bereich der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der kulturellen Jugendbildung und des Kinder- und Jugendschutzes im Freistaat Thüringen aus Mitteln der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Kommunen ohne Landesunterstützung gefördert (bitte nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und Tätigkeitsfeldern, sowie Anstellungen bei freien oder kommunalen Trägern jeweils 2007 bis 2009 zu Jahresbeginn oder zur Jahresmitte aufschlüsseln)?

4. Wie viele Mittel standen den Landkreisen und kreisfreien Städten ab 2004 im Rahmen der Richtlinien Jugendpauschale, Schulsozialarbeit an Berufsschulen, außerschulische Jugendarbeit u.a. sowie von 2006 bis 2009 nach der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ zur Verfügung und in welchem Umfang wurden diese abgerufen (bitte nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten für 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 sowie bis zum 31. August 2009 aufschlüsseln)?

5. In welchem Umfang werden gegenwärtig nach Wissen der Landesregierung durch die ARGEn und optierenden Kommunen Arbeitsgelegenheiten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (sogenannte Ein-Euro-Jobs) in Einrichtungen und Projekten der Jugendhilfe gefördert (bitte nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und Tätigkeitsfeldern aufschlüsseln)?

6. Wie viele ambulante Maßnahmen für straffällige Jugendliche wurden durch die Mittel der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ in den Jahren 2007, 2008 und 2009 durchgeführt (bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Antwort der Landesregierung:

http://haskala.de/wp-content/uploads/2010/03/DRS50499.pdf

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben