Erhoehung der Jugendpauschale

Erhöhung der Jugendpauschale in Thüringen – Mündliche  Anfrage zur Landtagssitzung am 18.12.2009

Am 19. November 2009 erklärte die Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen in ihrer Regierungserklärung: „Kein Kind darf zurückgelassen werden. Kein Kind darf verloren gehen. Sie alle müssen bestmögliche Entwicklungschancen haben.“ Dieses wurde durch die Sozialministerin bestätigt und sie versicherte, dass “ … diese Worte keine hohle Phrase bleiben“ und beispielsweise die Jugendpauschale von bisher 10 auf künftig 15 Mio. € jährlich aufgestockt werden soll.
In mehreren Thüringer Kommunen werden derzeit die Haushalte für das Jahr 2010 erstellt. Nach Berichten aus verschiedenen Kreisen führt die problematische finanzielle Ausstattung der Kommunen im kommenden Jahr u. a. zu Personalkürzungen bzw. -streichungen sowie Reduzierung von Sachmitteln im Bereich der Kinder- und Jugendförderpläne.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, welche Einnahmen und welche Ausgaben die Kommunen im Bereich der Kinder- und Jugendförderpläne im Jahr 2009 (Stichtag: 30. November 2009) hatten?

2. Liegen der Landesregierung Informationen über die finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendförderpläne der Kommunen für das Jahr 2010 vor und wenn ja, inwieweit beinhalten diese Kürzungen der Ausgaben im Vergleich zu 2009?

3. Besteht seitens der Landesregierung die Möglichkeit, die Kommunen über die beabsichtigte Erhöhung der Jugendpauschale in Kenntnis zu setzen, damit diese die Erhöhung der Jugendpauschale in den Haushalten einplanen können?

4. Wann beabsichtigt die Landesregierung die angekündigte Erhöhung der Jugendpauschale umzusetzen und wann können davon ausgehend Kommunen die Mittel abrufen?

Vizepräsident Gentzel:

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Staatssekretär Dr. Schubert.

Dr. Schubert, Staatssekretär:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Konkrete Daten der Einnahmen und Ausgaben der Kommunen im Bereich der Jugendförderpläne zum Stichtag 30. November 2009 liegen der Landesregierung nicht vor. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten ihre Förderung aufgrund der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltspläne. Eine Überwachung des Haushaltsvollzugs im laufenden Haushaltsjahr erfolgt nicht.

Zu Frage 2: Dazu liegen der Landesregierung derzeit keine belastenden Informationen vor.

Zu Frage 3: Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der SPD wurde festgelegt, dass das Förderinstrument örtliche Jugendförderung – ehemals als Jugendpauschale bezeichnet – auf 15 Mio. € aufgestockt werden soll. Die Entscheidung hierüber hat
der Gesetzgeber. Der Haushaltsplanentwurf 2010 befindet sich in der Phase der Referentengespräche. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine belastenden Informationen an Landkreise und kreisfreie Städte gegeben werden. Die abschließende Entscheidung über den Landeshaushalt obliegt natürlich dem Thüringer Landtag.

Zu Frage 4: Auf der Basis des beschlossenen Landeshaushalts erfolgt die Bewilligung an die Landkreise und kreisfreien Städte. In der Folge können die zur Verfügung stehenden Landesmittel dann abgerufen werden.

Vizepräsident Gentzel:
Es gibt eine Nachfrage von der Abgeordneten König.

Abgeordnete König, DIE LINKE:
Herr Schubert, eine Rückfrage. Ist Ihnen bewusst, dass aufgrund der verspäteten Verabschiedung im April bereits derzeit schon  Jugendeinrichtungen finanziell gestrichen, finanziell gekürzt werden, es unter anderem auch zu Personalentlassungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit kommt und a) die verspätete Verabschiedung des Haushalts und b) damit einhergehend die verspätete Verabschiedung der Jugendpauschale nicht mehr wirken kann, um die Kürzungen aufzufangen.

Dr. Schubert, Staatssekretär:
Das ist mir nicht bekannt, auch nicht aus meinem eigenen Kreis, wo ich im Kreistag sitze. Zur verspäteten Verabschiedung: Es werden in den ersten Monaten auf der Grundlage des Haushaltsansatzes 2009 Pauschalen finanzierbar sein, natürlich dann nicht auf der 15-Mio.-Euro-Basis, sondern auf der Basis des vergangenen Jahres. Wie gesagt, es obliegt sowieso dann der Entscheidung des Landtags, ob am Ende 15 Mio. € oder 10 Mio. € drinstehen oder eine andere Zahl. Da kann die Regierung nur Vorschläge machen. Aber die Zahl, die letztendlich hier beschlossen wird, entscheiden Sie selbst.

Vizepräsident Gentzel:

Es gibt eine weitere Anfrage durch die Abgeordnete Meißner von der CDU-Fraktion.

Abgeordnete Meißner, CDU:
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, hat die Landesregierung Hinweise, dass es im Jahr 2009 Landkreise oder kreisfreie Städte gab, die die Jugendpauschale nicht abgerufen bzw. kofinanziert haben?

Dr. Schubert, Staatssekretär:
Die Frage kann ich nicht beantworten, weil ich es einfach jetzt nicht weiß. Deswegen würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir das nachreichen. Da muss ich einfach im Haus nachfragen.

Vizepräsident Gentzel:
Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht darauf verwiesen, Herr des Verfahrens ist zum Schluss der Landtag. Aber die Landesregierung ist laut Verfassung verpflichtet, dem Landtag einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Können Sie sagen, was dieser Haushaltsentwurf in dieser Frage – also Jugendpauschale – beinhalten wird? Was schlagen Sie dem Landtag vor?

Dr. Schubert, Staatssekretär:
Da es jetzt noch keinen Haushaltsentwurf gibt, kann ich Ihnen auch nicht sagen, was die Landesregierung vorschlägt, ganz einfach.

Vizepräsident Gentzel:
Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Anfragen sehe ich nicht.

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